Welt 02.06.2026
17:41 Uhr

Beleidigung von Merz unter Facebook-Post – Gericht verhängt hohe Geldstrafe für „Lügenfritz“


Ein Monatsgehalt Strafe für die Bezeichnung „Lügenfritz“ für Friedrich Merz unter einem Facebook-Post – dieses Urteil erging im März, wie jetzt bekannt wurde. Doch das war nicht alles. Mit 39 Kommentaren beschäftigte sich die Staatsanwaltschaft, nur 15 Verfahren wurden eingestellt.

Beleidigung von Merz unter Facebook-Post – Gericht verhängt hohe Geldstrafe für „Lügenfritz“

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat WELT mehrere Verfahren wegen beleidigender Bezeichnungen gegen Kanzler Friedrich Merz (CDU) bestätigt. So erließ das Amtsgericht Öhringen am 19. März 2026 wegen der Bezeichnung „Lügenfritz“ einen Strafbefehl. Der Betroffene wurde nach Angaben der Behörde zu 30 Tagessätzen verurteilt. Informationen zu dem Verurteilten konnte die Staatsanwaltschaft nicht geben. 30 Tagessätze entsprechen einem Monatseinkommen, legt man also ein Durchschnittsgehalt zugrunde, sind das für das Wort „Lügenfritz“ mehr als 2000 Euro. Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig. Auch im Fall der Bezeichnung „Ftzn Frieder“ ist das Verfahren abgeschlossen. Das Amtsgericht Brackenheim erließ dazu am 13. Februar 2026 einen Strafbefehl über ebenfalls 30 Tagessätze. Auch dieser Strafbefehl ist rechtskräftig. Ein Facebook-Post mit Folgen Auslöser für die Kommentare war ein Facebook-Post mit einem Hinweis der Polizei auf ein Flugverbot während eines Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres, so der „ Tagesspiegel (verlinkt auf https://www.tagesspiegel.de/politik/umstrittene-verfahren-wegen-kanzler-beleidigungen-gericht-verhangt-geldstrafe-fur-lugenfritz-15663801.html) “. Eine Befassung des Bundeskanzleramts hat es laut der Zeitung nicht gegeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging es insgesamt um 39 Verfahren. Davon wurden 15 Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die übrigen Verfahren wurden entweder an andere Staatsanwaltschaften abgegeben oder sind noch anhängig, so die Staatsanwaltschaft gegenüber WELT. Im Fall der Bezeichnung „Fo.......Fritz“ ist das Verfahren dagegen noch offen. Auch hier erließ das Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl über 30 Tagessätze. Der Beschuldigte legte jedoch Einspruch ein, nun muss das Gericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Anders lief es im Verfahren um die Bezeichnung „ Lackaffe (verlinkt auf https://editorial.one/editor/welt/article/6a19514a411d40cd4c74b68f/edit) “. Zwar stand zunächst ebenfalls ein Strafbefehl über 30 Tagessätze im Raum. Nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren jedoch vorläufig eingestellt – gegen eine Geldauflage von 100 Euro. Wird sie bezahlt, ist der Fall damit erledigt. Die Verfahren für die Bezeichnungen „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ seien ebenfalls eingestellt worden, berichtete der „Tagesspiegel“. Verurteilt wurden die Kommentatoren wegen Paragraf 188 StGB, der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens ahndet. Der Paragraf ist wegen seiner möglichen Einschüchterungswirkung bei politischen Diskussionen umstritten. Die Staatsanwaltschaft begründete die Strafverfolgung laut „Tagesspiegel“ damit, die Äußerungen seien geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“ vermocht haben.