Im jahrelangen Familienstreit um Christina Block gibt es nun einen weiteren juristischen Schauplatz: Drei ihrer vier Kinder verlangen von der Steakhaus-Erbin Unterhalt. Vor dem Hamburger Amtsgericht geht es am Freitag in zwei Verfahren um rückständige Zahlungen von nach derzeitigen Berechnungen insgesamt bis zu 223.500 Euro. Zunächst klagen die minderjährigen Kinder Theodor (12) und Klara (15), die von ihrem Vater Stephan Hensel vertreten werden. In einem weiteren Verfahren steht die Unterhaltsforderung der 20-jährigen Tochter Johanna im Mittelpunkt. Als Block ihrer ältesten Tochter vor Beginn der Verhandlung auf dem Gerichtsflur begegnete, ging sie laut „ Bild (verlinkt auf https://www.bild.de/regional/hamburg/es-geht-um-bis-zu-223-500-euro-drei-kinder-verklagen-christina-block-auf-unterhalt-6ac7b17479dbba342d294339) “ grußlos an ihr vorbei. Hintergrund ist der seit Jahren andauernde Konflikt (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/article6ac38fec3a2800898677a4a5/block-prozess-vom-himmel-gefallen-anwalt-schildert-tage-nach-der-rueckholaktion.html) der Eltern. Die älteste Tochter sowie die beiden jüngsten der vier Kinder leben seit 2021 bei ihrem Vater in Dänemark. Unterhaltsansprüche wurden zunächst dort und später auch vor deutschen Gerichten geltend gemacht. Nach Darstellung der Hensel-Seite blieben die Forderungen bislang unbeglichen. Nach Informationen von „Bild“ hatte die zuständige Familienrichterin bereits vor der Verhandlung in einem Hinweisbeschluss deutlich gemacht, dass für die beiden minderjährigen Kinder grundsätzlich eine Unterhaltspflicht der Mutter bestehen dürfte. Zur Begründung verwies sie demnach darauf, dass der Vater Betreuung und Versorgung übernehme. Nach einer gerichtlichen Berechnung auf Grundlage der jeweils gültigen Höchstsätze der Düsseldorfer Tabelle summiert sich der rechnerische Bedarf bis Oktober 2026 auf rund 223.500 Euro. Im Fall von Johanna sei seit August 2021 kein Unterhalt gezahlt worden, bei ihren Geschwistern seit Oktober 2021. Bei der Frage nach Blocks finanziellen Verhältnissen spielen offenbar auch Erkenntnisse aus dem parallel laufenden Strafverfahren (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article6abcae7f0f65d43326f69752/block-prozess-so-laut-hat-er-noch-nie-geschrien-block-tochter-schildert-entfuehrung-in-silvesternacht.html) um die mutmaßliche Entführung der beiden jüngsten Kinder eine Rolle. Im Zuge der Ermittlungen waren die Geldflüsse Blocks untersucht worden. Nach einer polizeilichen Auswertung, die „Bild“ nach eigenen Angaben einsehen konnte, flossen zwischen Juni 2021 und März 2024 mehr als 1,5 Millionen Euro auf ihre Konten. Hinzu kämen von der Polizei dokumentierte Zuwendungen ihrer Eltern. Insgesamt summiere sich der Zufluss auf mehr als 2,1 Millionen Euro. Die Ermittler errechneten daraus laut „Bild“ durchschnittlich 65.000 Euro pro Monat. Block-Berater widerspricht entschieden Die Richterin verwies vor den Unterhaltsprozessen ebenfalls auf die im Strafverfahren vorgelegten Kontounterlagen. Bei der Angabe von Einkünften in Höhe von 65.000 Euro handele es sich demnach nicht um einen „ins Blaue gemachten Tatsachenvortrag“ der Hensel-Seite. Es helfe Block auch nicht, dies „pauschal zu bestreiten“, heißt es laut der Zeitung in einer richterlichen Verfügung. Blocks PR-Berater Bela Anda widersprach dieser Darstellung allerdings entschieden. „Die wiederholt verbreitete Behauptung, Frau Block verfüge über monatliche Nettoeinkünfte von 65.000 Euro, ist falsch“, erklärte er. Auch den Eindruck, Block wolle finanziell nicht für ihre Kinder einstehen, wies Anda zurück: „Ebenso entschieden weisen wir den Eindruck zurück, Frau Block sei nicht bereit, für ihre Kinder einzustehen oder geschuldeten Unterhalt zu leisten.“ Block habe sich „bekanntermaßen seit deren Geburt um ihre vier Kinder gekümmert und das tut sie auch weiterhin“. Über den Unterhalt werde derzeit „zum Leidwesen von Frau Block in familiengerichtlichen Verfahren gestritten“.