Welt 06.10.2026
12:39 Uhr

Die verrückte John-Affäre – als der Ex-Verfassungsschutzmann in die DDR wechselte


Die überraschende Festnahme des früheren BND-Präsidenten August Hanning erinnert in verschiedenen Aspekten an die Affäre um den Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz Otto John 1954/55. Wie weit reichen die Parallelen?

Die verrückte John-Affäre – als der Ex-Verfassungsschutzmann in die DDR wechselte

Der Vernehmung folgte die Festnahme. Am 22. Dezember 1955 erließ der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Haftbefehl gegen Otto John (verlinkt auf https://www.deutsches-spionagemuseum.de/geschichte/otto-john) , den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Inlandsnachrichtendienstes der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitteilung löste ein politisches Erdbeben aus, denn der Vorwurf lautete Unterhaltung landesverräterischer Beziehungen und Fluchtgefahr. Mehr als 70 Jahre später könnte sich das wiederholen. Wie jetzt bekannt wurde, ist der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) August Hanning (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/august-hanning/) verhaftet worden. Ihm werden ähnliche Vorwürfe gemacht wie einst John: landesverräterische Ausspähung, versuchter Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit. Zwangsläufig sind Chefs von Nachrichtendiensten Geheimnisträger – auch wenn sie im Ruhestand sind. Und zwar so sehr, dass sie beispielsweise die Manuskripte geplanter Buchveröffentlichungen (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/plus214071690/Wer-hat-Angst-vorm-BND-Ein-Buch-das-das-Kanzleramt-nicht-verhindern-konnte.html) ihrer ehemaligen Behörde zur Kontrolle vorlegen müssen, was manchmal dazu führt, dass sie fast komplett neu schreiben müssen. Daher ist es besonders, wenn solch ein Top-Insider wegen mutmaßlichen Verrats verhaftet wird. Also nicht nur von der Polizei festgenommen, sondern förmlich verhaftet, also aufgrund eines richterlichen Beschlusses in Untersuchungshaft genommen. Bei Otto John, dem bisher einzigen derartigen Fall in der Geschichte der bundesdeutschen Geheimdienste, führte die Verhaftung ungewöhnlich schnell, nämlich nach genau einem Jahr, zu einem klaren Urteil: Am 22. Dezember 1956 sprach ihn der für Staatsschutzdelikte zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe schuldig und verhängte vier Jahre Zuchthaus. Was war geschehen? Offenbar freiwillig war Otto John am Abend des 20. Juli 1954 in einem Auto von West- nach Ost-Berlin gefahren. Das bestätigte ein West-Berliner Zöllner, der den BfV-Chef und den Fahrer des Wagens, einen windigen Arzt und Agenten, an der Grenze noch warnte, wie WELT am 26. Juli 1954 berichtete. Zwei Tage später tauchte John in der SED-Diktatur wieder auf – der SED-Rundfunk gab nämlich bekannt: „Der Präsident des Bundesverfassungsschutzamtes, Herr Dr. Otto John, hat am 20. Juli im Anschluss an die Heuß-Rede anlässlich des zehnten Jahrestages des 20. Juli 1944 mit verantwortlichen Persönlichkeiten der DDR eine Aussprache im demokratischen Sektor geführt.“ Unter „demokratischem Sektor“ verstand die Propaganda des sowjetisch besetzten Teils Deutschlands Ost-Berlin. John habe sich entschlossen, hieß es weiter, „sich aus politischen Erwägungen den Behörden der DDR zur Verfügung zu stellen“. Die Bundesregierung ging zunächst von einer Entführung statt von bewusstem Verrat aus: „Die Würdigung des vorliegenden Materials führte zu dem Schluss, dass sich Dr. John nicht freiwillig außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik und West-Berlins aufhält“, heißt es im Protokoll der dreistündigen Sondersitzung des Bundeskabinetts (verlinkt auf https://kabinettsprotokolle.bundesarchiv.de/protokoll/c273bbb0-7ec7-4a5d-8b38-eda5150b4a3d) am 23. Juli 1954. Der 17 Monate alte Haftbefehl war gültig Drei Wochen später, am 11. August 1954, trat Otto John höchstpersönlich in Ost-Berlin vor die Presse. Vor fast 300 Journalisten aus aller Welt wiederholte er in etwa das, was in einer unter seinem Namen veröffentlichten Erklärung vom 22. Juli gestanden hatte: „Ich habe mich nach reiflicher Überlegung entschlossen, in die DDR zu gehen und hierzubleiben, weil ich hier die besten Möglichkeiten sehe, für die Wiedervereinigung Deutschlands und gegen die Bedrohung durch einen neuen Krieg tätig zu sein.“ Noch verrückter wurde die „John-Affäre“ weitere knapp anderthalb Jahre später: Am 12. Dezember 1955 kehrte der abgängige BfV-Chef im Auto eines dänischen Journalisten notdürftig verkleidet durch das (seinerzeit als Grenzübergang benutzbare) Brandenburger Tor nach West-Berlin zurück. Hier stellte er sich den West-Berliner Behörden und wurde sofort unter Bewachung nach Karlsruhe zur Vernehmung gebracht. Offiziell, so berichtete WELT am 15. Dezember 1955, werde er geschützt, „da es für nicht ausgeschlossen gilt, dass von sowjetzonaler Seite Anschläge auf ihn verübt werden könnten“. Über die gegenwärtige Rechtslage, so der ausführliche Bericht auf der Titelseite weiter, sei „in Bonn keine exakte Auskunft zu erhalten“. Der vor 17 Monaten erlassene Haftbefehl gegen John jedenfalls hatte noch Rechtskraft, als er sich stellte. Doch ein Sprecher des Bundesjustizministeriums lehnte die Auskunft darüber ab, ob der Haftbefehl gegen John formal vollstreckt worden war. Tatsächlich war er es nicht – erst am 22. Dezember kam es dazu. Der Geheimdienst-Historiker Michael Wala von der Ruhruniversität Bochum hat den verzwickten Fall für seine Otto-John-Biografie genau untersucht. Er beurteilt Johns eigene Erklärung, er sei gegen seinen Willen entführt worden, als aus dem Ruder gelaufenen Rechtfertigungsversuch mit schlimmen Folgen. Diese falsche Behauptung ließ nämlich Wala zufolge dem BGH keine andere Möglichkeit, als den Angeklagten zu verurteilen. Dabei hatte sogar die Bundesanwaltschaft die Beweislage für eigentlich zu schwach gehalten, um den Ex-BfV-Chef zu verurteilen. Max Güde, damals oberster Ankläger der jungen Bundesrepublik, sagt Johns Verteidigern jedoch voraus, das Gericht werde trotzdem Haft verhängen. Allerdings würden die Richter kaum über den Strafantrag der Bundesanwaltschaft hinausgehen; nach wenigen Monaten könnte Otto John daher schon entlassen werden. Es kam anders: Das Gericht verdoppelte den Strafantrag der Bundesanwaltschaft glatt – ein außergewöhnlich seltenes Vorgehen. Erst Ende Juli 1958, nach 32 der verhängten 48 Monate Haft, kam Otto John frei und zog sich ins selbst gewählte Exil nach Österreich zurück. Bis zu seinem Tode im März 1997 kämpfte er um seine Rehabilitierung, allerdings ohne Erfolg. Mysteriös blieb der Fall über Johns Tod hinaus. 2004 stellte der Historiker Erik Giesking in seiner Doktorarbeit die These auf, es gebe „keinen zugänglichen schlüssigen Beweis für einen freiwilligen Übertritt Johns“ nach Ost-Berlin und ebensowenig für den Vorwurf, dort sei er „zum Landesverräter“ geworden: „Alle dahingehenden Aussagen beruhen auf Indizien oder Zeugenaussagen.“ Wala gibt in seinem Buch eine andere Erklärung. Demnach sei John tatsächlich freiwillig nach Ost-Berlin gefahren. Ihm ging es um die Einheit Deutschlands, denn er betrachtete sich selbst als „Nachlassverwalter des Widerstands“; tatsächlich hatte John dem Umfeld der Verschwörer des 20. Juli angehört; sein Bruder Hans wurde deshalb nach einem Schauprozess vor dem Volksgerichtshof ermordet, während Otto sich absetzen konnte. Der BfV-Chef, so Wala weiter, sei „empört“ gewesen, dass Adenauer 1952 die Stalin-Note abgelehnt hatte. Also ging er auf ein ihm gemachtes Gesprächsangebot sowjetischer Stellen ein – ohne offensichtlich zu wissen, dass es sich um den KGB handelte. Das Treffen mit den sowjetischen Vertretern fand statt, offenbar am späten Abend des 20. Juli 1954 in einer Villa in Hohenschönhausen. Der KGB beabsichtigte, John als „eine Art Einflussagent für die UdSSR gegen Adenauer und Co. agieren“ zu lassen, fasst Wala seine Erkenntnisse zusammen. Als dem BfV-Chef klar wurde, dass sein Plan einer geheimen Vermittlung mit der UdSSR eine Illusion gewesen war und er zum Spielzeug im Geheimdienstkrieg werden sollte, weigerte er sich, weiter mitzumachen. Daraufhin betäubten die KGB-Leute ihn mit einem starken Schlafmittel. Als John am folgenden Morgen aufwachte, erkannte er, dass seine heimliche Reise nach Ost-Berlin, von der er unentdeckt zurückkehren wollte, aufgeflogen war. Der DDR-Hörfunk verbreitete die Botschaft in seinem Namen; dann zwang man ihn zu dem Auftritt vor der Presse und brachte ihn am 24. August 1954 zu mehrmonatigen Verhören nach Moskau. Erst im Dezember 1954 konnte er in die DDR zurückkehren, stand nun aber unter dauernder Stasi-Bewachung – bis er Ende 1955 flüchten konnte. Ob es über die offensichtliche Ähnlichkeit der Verhaftungen ehemaliger Geheimdienst-Chefs weitere Parallelen zur Gegenwart gibt, kann man bis jetzt nicht beurteilen. Natürlich gilt für Hanning, der in seiner Amtszeit 1998 bis 2005 als kompetenter BND-Präsident wahrgenommen wurde, die Unschuldsvermutung. Der Fall John zeigt aber, was geschehen kann: Ein höchst einflussreicher politischer Beamter kann die Ansicht entwickeln, mithilfe seines dienstlich erworbenen Wissens selbst politisch aktiv werden zu sollen. Genau das trat, liest man bei Michael Wala nach, wohl 1954/55 ein. Man darf gespannt sein, welche Richtung der Fall Hanning nehmen wird. Sven Felix Kellerhoff (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/sven-felix-kellerhoff/) ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Die DDR und die Bundesrepublik gehören zu seinen Themenschwerpunkten. Mit Geheimdienstgeschichte hat er sich in vielen Facetten auseinandergesetzt, unter anderem als Mitautor des Buches „ Hauptstadt der Spione (verlinkt auf https://www.deutsches-spionagemuseum.de/shop/buch-hauptstadt-der-spione) “.