Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Welle erlassen und dem Sender untersagt, Behauptungen zu veröffentlichen oder zu wiederholen, die nahelegen, der russische Geschäftsmann Roman Abramowitsch sei in Geldwäscheaktivitäten verwickelt gewesen. Das teilte die Seite Abramowitschs unter Verweis auf das Aktenzeichen 324 O 117/26 mit. Untersagt wurde der Deutschen Welle demnach auch, ein Foto Abramowitschs im Zusammenhang mit den beanstandeten Behauptungen zu veröffentlichen. Die Entscheidung betrifft einen Artikel vom 28. Januar 2026 mit dem Titel „Geldwäsche-Ermittlungen: Durchsuchung bei der Deutschen Bank“. Nach Darstellung des Gerichts erweckte die Deutsche Welle in ihren Berichten den Eindruck, Abramowitsch könne mit mutmaßlicher Geldwäsche im Zusammenhang mit einer Durchsuchung von Geschäftsräumen der Deutschen Bank in Verbindung stehen. Die Durchsuchung war demnach von der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Bundeskriminalamt durchgeführt worden. Abramowitsch führt auch Verfahren gegen die dpa Die zugrunde liegende Behauptung beruhte den Angaben zufolge auf einem unbelegten Gerücht, das zunächst von der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlicht und anschließend von der Nachrichtenagentur dpa aufgegriffen (verlinkt auf https://www.srf.ch/news/wirtschaft/razzia-bei-der-deutschen-bank-verdacht-auf-geldwaesche-durchsuchung-bei-der-deutschen-bank) und verbreitet worden sei. Auch WELT hatte unter Berufung auf „Süddeutscher Zeitun“ und dpa darüber berichtet. Abramowitsch führt hierzu parallel ein Verfahren gegen die dpa. Kurz nach der Durchsuchung habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigt, dass Abramowitsch in diesem Verfahren kein Beschuldigter gewesen sei und dass ihm in dieser Sache keine Vorwürfe gemacht würden. In seiner Entscheidung stellte das Gericht demnach fest, dass die Deutsche Welle das Persönlichkeitsrecht Abramowitschs verletzt habe. Zudem seien „die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht vorgelegen“. Ferner habe die Deutsche Welle es versäumt, Abramowitsch vor der Veröffentlichung mit den Vorwürfen zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Anwalt: „Wofür zahlen die deutschen Rundfunkbeitragszahler eigentlich?“ Die einstweilige Verfügung untersagt der Deutschen Welle den Angaben zufolge, die beanstandeten Aussagen zu veröffentlichen oder zu verbreiten sowie sein Bild im Zusammenhang mit solchen Vorwürfen zu verwenden. Jeder Verstoß kann demnach mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß oder alternativ mit Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gegen die verantwortlichen Organe sanktioniert werden. Der Deutschen Welle wurden zudem die Kosten des Verfahrens auferlegt. Ein Widerspruch gegen den Beschluss ist möglich. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, Prozessbevollmächtigter Abramowitschs, erklärte: „Diese Entscheidung legt eine verstörende Kette journalistischen Versagens offen.“ Weiter sagte er: „Die Deutsche Welle – ein aus Rundfunkbeiträgen finanzierter öffentlich-rechtlicher Sender – verfehlte den elementarsten Standard journalistischer Sorgfalt: den Betroffenen vor der Beschuldigung einer schweren Straftat um eine Stellungnahme zu bitten.“ Und weiter: „Wenn ein öffentlich finanzierter Sender nicht einmal Standards einhält, die jeder Journalistenschüler im ersten Jahr lernt, muss man sich fragen, wofür die deutschen Rundfunkbeitragszahler eigentlich zahlen.“ Nach Angaben der Antragstellerseite liegen wegen vergleichbarer Veröffentlichungen zudem ein im Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg ergangenes Anerkenntnisurteil gegen den österreichischen ORF sowie Unterlassungserklärungen unter anderem gegen den NDR für tagesschau.de, den BR und die Zeitschrift „Capital“ vor.