Im Fall einer durch eine Selbstschussanlage schwer verletzten 54-jährigen Frau in Sachsen-Anhalt ist gegen den 43-jährigen Grundstückseigentümer Haftbefehl erlassen worden. Der Beschuldigte wurde widerstandslos festgenommen, wie die Polizei in Stendal am Montag mitteilte. Er wurde am Freitag einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Im Anschluss wurde er in eine Haftanstalt gebracht. Die 54-jährige Frau war vor rund einer Woche bei der Suche nach ihrem Hund a (verlinkt auf https://www.welt.de/videos/video69f970466fe2dee7bfb12ff4/sachsen-anhalt-frau-wird-von-selbstschussanlage-niedergeschossen-polizei-findet-etliche-waffen.html) uf das Grundstück des 43-Jährigen in Gommern (Jerichower Land) geraten. Dort löste sich ein Schuss mit Schrotmunition und traf die Frau. Die Ermittler gingen davon aus, dass die Frau versehentlich eine Selbstschussanlage auslöste. Das Grundstück und das Haus des Mannes wurden anschließend von Spezialeinheiten der Polizei durchsucht und eine Vielzahl von Waffen und gefährlichen Gegenständen beschlagnahmt. Zunächst waren gegen den 43-Jährigen Ermittlungen wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden. Nach weiteren Erkenntnissen wurde nun jedoch Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen Verdachts auf ein versuchtes Tötungsdelikt erlassen. Weitere Angaben machten die Beamten aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.