Welt 28.05.2026
14:53 Uhr

Gericht verhängt Jugendstrafe 43 Jahre nach einem Mord


Die Tat liegt 43 Jahre zurück – das Urteil fiel jetzt. Das Hamburger Landgericht hat einen 62-Jährigen für den Mord an einem Prostituierten im Jahr 1983 verurteilt. Den entscheidenden Hinweis lieferte eine Zigarettenkippe.

Gericht verhängt Jugendstrafe 43 Jahre nach einem Mord

Auf dem Kiez war sie als „Angelique“ bekannt, eine Transfrau, die mit Prostitution ihr Geld verdiente. Ihre Freier gabelte sie an der Reeperbahn auf und nahm sie im Auto mit zu einem Wohnwagen in einem Hamburger Gewerbegebiet am Rand der Innenstadt. Am 11. Januar 1983 wurde die damals 41-Jährige auf ihrem Bett in dem Wagen erschossen. Für den Mord, dem wohl rein räuberische Gründe lagen, ist am Donnerstag ein heute 62 Jahre alter Mann verurteilt werden. Weil er damals noch Heranwachsender war, hat das Gericht ihn nach Jugendstrafrecht zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht war überzeugt davon, dass „Angelique“ den Angeklagten in der Nähe der Reeperbahn als Freier angesprochen und im Auto mitgenommen, erklärte die Vorsitzende Richterin Ulrike Schönfelder. Im Wohnwagen habe der damals noch 18-jährige Angeklagte mit einem Revolver drei Schüsse auf das auf dem Bett sitzende Opfer abgegeben. „Angelique“ war am Tatort verblutet, während der Täter mit einem Portemonnaie, einem Sparbuch und anderen Wertgegenständen flüchtete. Die Fahndungen und Untersuchungen mit den damaligen technischen Möglichkeiten direkt nach der Tat führten zu keiner heißen Spur. DNA-Proben nach über 20 Jahren zugeordnet Die Wende in diesem Fall kam erst nach und nach. Eine DNA-Spur auf einer Zigarettenkippe im Aschenbecher des Autos konnte im Jahr 2004 entschlüsselt werden. Als sich im Jahr 2025 eine Kriminalkommissarin erneut intensiv mit dem Fall beschäftigte, kam sie über die DNA dem heute 62-Jährigen auf die Spur. Im Zuge der weiteren Ermittlungen kamen die Ermittlungsbehörden zu der Überzeugung, dass die Kugeln aus dem Mord zu einer Waffe stammen, mit der der Angeklagte wenige Tage nach der Tat auf der Reeperbahn aufgegriffen worden war. Wie die „Zeit“ berichtet, soll er damit auf ein Ladenlokal geschossen haben. Vergangenen November war der Angeklagte verhaftet worden. Zur Tatzeit war der von Geburt an gehörlose Angeklagte Heranwachsender. Für ihn war es nicht der erste Mordprozess. Im ersten Prozess wurde ihm vorgeworfen, im September 1985 nach einem missglückten Überfall auf ein Hotel eine Frau entführt zu haben, um an ihr Auto zu kommen. Der damalige Täter schoss dabei sowohl auf den Portier des Hotels, der mit Bauchschuss überlebte, als auch auf die junge Frau, die er vorher brutal sexuell genötigt hatte. Die Frau starb an drei Schüssen. Der heute 62-Jährige wurde freigesprochen, weil sich in einem aufwendigen Prozess mit mehreren gehörlosen Zeugen die Aussagen letztlich widersprachen und die Indizien laut damaligem Richter für eine Verurteilung nicht ausreichten. Mit 14 das erste Mal im Gefängnis Wie eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete, geriet der heute 62-Jährige schon früh mit dem Gesetz in Konflikt. So wuchs er in schwierigen Verhältnissen in einer großen Familie in Hamburg auf. Die meisten Familienmitglieder waren ebenfalls gehörlos. Mit elf Jahren kam er das erste Mal in ein Heim, mit 14 das erste Mal ins Gefängnis. 1981 versuchte er, aus dem Jugendgefängnis auf der Elbinsel Hahnöfersand zu flüchten. Die Flucht scheiterte, weil er mit einem Boot verunglückte. Auf der Grundlage früherer Gutachten in den anderen Strafverfahren gegen den Beschuldigten wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Der Angeklagte selbst hatte zu Beginn des Prozesses angegeben, sich nicht gut an die damalige Zeit erinnern zu können. Am ersten Prozesstag hatte er zwei andere Männer als mögliche Mörder von „Angelique“ benannt. Das Gericht hielt diese Darstellung jedoch nicht für glaubhaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.