Nach dem Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Kandidatenliste für den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Verleihung abgesagt. Die aktuelle Debatte um den Vorgang drohe den Sinn der Veranstaltung „zunehmend zu überlagern“, teilte ein Sprecher Weimers am Dienstag in Berlin mit. Eine angemessene Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger scheine „in einem solchen Kontext kaum noch möglich“. Die Bekanntgabe der Preise erfolge in anderer Form. Nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels waren drei Buchhandlungen, die für den Deutschen Buchhandlungspreis vorgesehen waren, nachträglich aus der Liste der Ausgezeichneten gestrichen worden. Der Branchenverband forderte anschließend von Weimer und der Bundesregierung eine Offenlegung der Gründe. „Die Kunst- und Meinungsfreiheit sind für die Arbeit der Buchhandlungen und unsere gesamte Gesellschaft von größter Bedeutung“, erklärte der Börsenverein. Hintergrund für Weimars Entscheidung, die Buchläden von der Liste zu streichen, sind offenbar „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“. Öffentlich ist nicht bekannt, was gegen die drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen vorliegt. Die Betroffenen wollen vor Gericht ziehen. Die Verleihung des Preises war für Donnerstag kommender Woche im Rahmen der Leipziger Buchmesse geplant. Nach der Absage würden die ausgewählten Buchhandlungen Preisgeld und Urkunde „auf direktem Weg erhalten“, hieß es nun. „Wir werden zudem zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Diskussion im Rahmen einer öffentlichen Dialogveranstaltung über Kunst- und Meinungsfreiheit und die Bedeutung staatlich finanzierter Kunstpreise einladen.“ Der Grünen-Politiker Sven Lehmann übt nach der Absage allerdings scharfe Kritik an Weimer. „Kein Jahr ist Wolfram Weimer im Amt und schon hat er tonnenweise Porzellan zerschlagen“, sagte der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag. Weimer habe sowohl die Berlinale als auch den Buchhandlungspreis beschädigt, meinte Lehmann. „Offenbar ist er dieser wichtigen Aufgabe nicht gewachsen.“ Der Buchhandlungspreis ist eine Auszeichnung der Bundesregierung. Er wird seit 2015 jährlich an bis zu 100 Geschäfte verliehen und ist mit Preisgeldern von 7000 bis 25.000 Euro verbunden. Laut Angaben der Veranstalter zeichnet er Geschäfte aus, die sich in besonderem Maße um das Kulturgut Buch und das kulturelle Leben vor Ort verdient gemacht haben. Für den Deutschen Buchhandlungspreis stehen jährlich insgesamt eine Million Euro aus dem Bundeskulturhaushalt zur Verfügung. „Ich bin sehr froh, dass sich die Buch- und Verlagsbranche gewehrt und mit den drei ausgeschlossenen Buchhandlungen solidarisiert hat. Der Vorgang wird auch ein Nachspiel im Bundestag haben“, sagte Lehmann.