Welt 16.09.2026
11:41 Uhr

Mutter wollte sich mit Tochter (4) von Zug überrollen lassen – Gericht erklärt sie für schuldunfähig


Eine 34-jährige Ukrainerin hatte versucht, ihr Kind und sich selbst an Bahnschienen zu töten. Ein Augenzeuge verhinderte das Schlimmste im letzten Moment. In dem Prozess gegen die Mutter fällte das Gericht nun das Urteil.

Mutter wollte sich mit Tochter (4) von Zug überrollen lassen – Gericht erklärt sie für schuldunfähig

Eine junge Mutter muss wegen versuchten Mordes an ihrer Tochter in die Psychiatrie. Das Landgericht Ravensburg ordnete die dauerhafte Unterbringung der 34-Jährigen an. Die Frau hatte im Februar 2026 die damals Vierjährige an die Gleise eines Bahnübergangs in Friedrichshafen geführt, um sich und das Kind von einem herannahenden Zug erfassen zu lassen. Aus Sicht des Gerichts war die Frau wegen einer Schizophrenie jedoch schuldunfähig. Nach Angaben der Anklagebehörde soll die Frau unter einer abgesenkten Bahnschranke in Friedrichshafen hindurchgegangen sein. Ihrer Tochter soll sie zuvor einen Gehörschutz aufgesetzt und eine Mütze über die Augen gezogen haben, damit sie den herannahenden Zug nicht hören konnte. Das Kind habe sich an der Hand der Mutter geborgen gefühlt, hatte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn gesagt. Ein Zeuge hatte die Mutter und das Kind noch rechtzeitig von den Gleisen weggezogen. Nach seiner Aussage habe nur ein Schritt gefehlt, dann wäre es zu einem Zusammenstoß mit dem Zug gekommen. Die Frau habe sich gegen seine Hilfe gewehrt und noch versucht, in Richtung Gleise zu gelangen. Die Anklage lautete auf versuchten Mord Die Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, sie habe damals Stimmen gehört, die ihr befohlen hätten, stehenzubleiben und sich das Leben zu nehmen. Sie habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und „wie im Nebel“ gehandelt. Die Frau, die mit ihrer Tochter aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, bedauerte die Tat und sagte, sie würde sie rückgängig machen, wenn sie könnte. Die Staatsanwaltschaft warf ihr versuchten Mord an ihrer Tochter vor. Sie habe die Wehrlosigkeit des vierjährigen Kindes bewusst ausgenutzt. Rechtlich folgte das Gericht dem Vorwurf. Weil die Frau aber laut Gutachten nicht schuldfähig ist, stand am Ende der Verhandlung formal ein Freispruch. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Angeklagte befindet sich schon in der Psychiatrie. Die Tochter lebt nach Angaben des Gerichts in einer Pflegefamilie. In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen – außer die Tat erfährt durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Sollten Sie selbst das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (www.telefonseelsorge.de). Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie anonym Hilfe von Beratern, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.