Vor dem Bonner Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 42-jährigen Mann aus Eritrea begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehemann vor, seine 32-jährige Frau getötet, ihre Leiche zerteilt und das gemeinsame Baby im Dunkeln zurückgelassen zu haben. Der 42-Jährige betrat den Saal mit tief ins Gesicht gezogener schwarzer Kapuze. Zu den Vorwürfen äußerte er sich zum Prozessauftakt nicht. Sein Anwalt kündigte jedoch Aussagen zur Ehe und zum Zusammenleben zu einem späteren Zeitpunkt an. Die Überreste der Frau waren im November 2025 in Teilen gefunden worden: Zunächst wurden ihre abgetrennten Hände auf einer Autobahn im Sauerland entdeckt. Zwei Wochen später fand man ihren Körper im Norden von Rheinland-Pfalz. Den Kopf entdeckten Müllsammler deutlich später in einer Plastiktüte nahe der A4 im Kreis Olpe. Der Vorsitzende Richter sagte, allein acht verschiedene Polizei- und Ermittlungsorganisationen seien in das Verfahren involviert. Das Gericht müsse die vielen Mosaiksteine des Falls allmählich zusammenführen. Staatsanwaltschaft schildert Tatablauf Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau am 16. November getötet wurde. Ihr Mann habe sie auf der Rückbank eines Autos auf dem Gelände einer Fahrzeugverwertung in Bonn entweder erwürgt oder erstickt. Die 32-Jährige habe nicht mit einem Angriff gerechnet, zumal sie sich um das gemeinsame Baby gekümmert habe, das ebenfalls im Auto gewesen sei. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: „Dies machte sich der Angeklagte bewusst zunutze.“ Das Baby war damals drei Monate alt. Der aus Eritrea stammende Elektriker soll den Wagen anschließend über mehrere Zwischenstationen nach Waldsolms in Hessen gefahren haben. Seine ermordete Frau stammte ebenfalls aus der ostafrikanischen Nation. In der Nähe eines koptischen Klosters habe er das Baby bei Dunkelheit in einem Kinderwagen zurückgelassen. Temperaturen von etwa zwei Grad und Regen seien erwartet worden. Nur durch Zufall soll das Kind rechtzeitig gefunden und gerettet worden sein. Von der Leiche soll der 42-Jährige anschließend in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz Kopf und Hände abgetrennt haben. Die Überreste soll er danach an den Autobahnen „entsorgt“ haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das mögliche Motiv ist offen. Nach Angaben des Verteidigers stützt sich die Staatsanwaltschaft auf verschiedene Indizien und Materialien – etwa DNA-Funde und eine Bewegungsauswertung des Handys. Angeklagter bereits 2017 verurteilt Zum Prozessauftakt konzentrierte sich das Gericht auf den Lebensweg des Angeklagten. Er sei nach eigenen Angaben von Eritrea über den Sudan, Libyen und Italien nach Deutschland geflohen. Sein Asylantrag soll abgelehnt worden sein. Sein Mandant habe aber eine Duldung gehabt, erklärte der Anwalt. Der 42-Jährige sei nach den Worten seines Anwalts „sehr gut in Deutschland“ angekommen. Er habe die Sprache gelernt und gearbeitet – seine Arbeitgeber hätten ihn wertgeschätzt. Der Mann arbeitete als Elektriker-Gehilfe und als Kraftfahrer. Bekannt wurde zudem, dass der 42-Jährige 2017 bereits zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Er hatte demnach auf einer Baustelle im Streit jemanden unter anderem gewürgt. Die Familie hofft auf Antworten Nach Angaben der Nebenklageanwältin hofft die Familie der Toten auf Klarheit. Sie vertritt den Vater und das Kind der Frau. „Die Familie erhofft sich von dem Prozess Klarheit“, teilte sie mit. „Die Aufklärung der Tat und ein gerechtes Urteil ist für die Verarbeitung des Geschehenen wichtig.“ Die Familie habe unter der quälend langen Zeit gelitten, in der die Überreste der Frau gefunden wurden. Über Monate habe sich die Bestattung hingezogen. Sie wünsche sich zudem, dass das Verfahren eine Botschaft vermittle: Gewalt gegen Frauen werde nicht toleriert und habe Konsequenzen. Die Frau hatte laut Nebenklage in Eritrea eine Ausbildung im Bereich der Metall- und Holzverarbeitung absolviert und erfolgreich in ihrem Beruf gearbeitet. Sie heiratete den Angeklagten den Angaben zufolge 2019. Das Paar habe sich bereits in Eritrea gekannt, sagte sein Anwalt. 2024 kam die Frau nach Angaben der Nebenklage im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland – „trotz bereits bestehender Schwierigkeiten in der Ehe“. Die Konflikte hätten angehalten, sodass die Frau mit ihrem 2025 geborenen Kind nicht bei ihrem Mann, sondern in einer Flüchtlingsunterkunft (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article693fe4caea084fb896a7b337/abgetrennte-haende-auf-a45-haftbefehl-gegen-lebensgefaehrten-erlassen.html) gelebt habe. Sie habe ihr Kind schützen wollen.