Einfach hatten es sich die acht Richter nicht gemacht. Natürlich wäre auch ein „kurzer Prozess“ gegen die Angeklagten möglich gewesen – die unmittelbaren Folgen ihrer Verbrechen konnte 1945/46 niemand übersehen: zerbombte Städte und schier unendliche Mengen an Militärschrott allerorten, vor allem aber Massengräber und die gezeichneten Gesichter (und Leiber) der Überlebenden. In den Monaten nach dem Ende der Kämpfe in Europa (verlinkt auf https://www.welt.de/print/die_welt/wissen/article207705267/Nur-der-Sieg-der-Alliierten-hat-die-Deutschen-befreit.html) zweifelte niemand, der einen klaren Verstand hatte, an der Schuld der ehemaligen Führung Hitlerdeutschlands am zerstörerischen Krieg und Abermillionen ermordeter Menschen. Wirklich niemand. Doch die Siegermächte entschieden sich gegen den möglichen Gebrauch ihrer Macht und für ein rechtsstaatliches Verfahren. Vom 30. November 1945 bis zum 30. August 1946 hörten die vier Haupt- und die vier Ersatzrichter des Internationalen Militärtribunals (IMT) an 216 Verhandlungstagen (verlinkt auf https://www.zeno.org/Geschichte/M/Der+N%C3%BCrnberger+Proze%C3%9F/Hauptverhandlungen) im Saal 600 des Nürnberger Justizpalastes (verlinkt auf https://museen.nuernberg.de/memorium-nuernberger-prozesse/dauerausstellung/virtuelle-tour-saal-600) in 404 Sitzungen 115 Zeugenaussagen; außerdem bekamen alle Angeklagten sowie ihre Verteidiger (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article158458845/Nuernberger-Prozesse-So-tricksten-die-Strafverteidiger-der-NS-Fuehrung.html) die Gelegenheit, sich zu äußern. Weitere 221 Zeugenaussagen nahmen Richter dieses Weltgerichts außerhalb der Hauptverhandlung auf. Hinzu kamen ungeheure Mengen an Beweismaterial: Rund 2360 weitestgehend deutsche Dokumente unterfütterten die Anklage; noch einmal etwas mehr Papiere legte die Verteidigung zur Entlastung ihrer Mandanten vor. Ungeheuer viel Informationen enthielten die rund eine Viertelmillion eidesstattlichen Aussagen, die alle gelesen und bewertet wurden, teilweise auch ins Verfahren eingeführt. Formal sollte gegen 24 Personen verhandelt werden, die zugleich als persönlich Hauptverdächtige wie als exemplarisch für alle geplanten Folgeprozesse ausgewählt worden waren. Tatsächlich saßen auf der zweireihigen Angeklagtenbank aber nur 21 Männer. Der frühere NSDAP-Reichsleiter Robert Ley (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article242694505/Nationalsozialismus-Im-Kriegswinter-1939-40-griff-der-Staat-auf-das-Ersparte-der-Deutschen-zurueck.html) hatte sich durch Selbstmord im Gerichtsgefängnis am 26. Oktober 1945 dem Verfahren entzogen; der für die Rolle der deutschen (Schwer-)Industrie ausgewählte Gustav Krupp von Bohlen und Halbach war wegen Senilität und Pflegebedürftigkeit nicht verhandlungsfähig; gegen den spurlos verschwundenen Martin Bormann, (verlinkt auf https://www.welt.de/kultur/article4440985/Akten-Die-nervige-Jagd-nach-Hitlers-Sekretaer-Bormann.html) jahrelang Hitlers Sekretär, wurde in Abwesenheit verhandelt. Am 30. September 1946 führte der bis dahin mit weitem Abstand aufwendigste Strafprozess der Weltgeschichte zu einem Urteil. Schon lange vor Beginn der Sitzung um zehn Uhr waren Zuschauer- und Pressetribünen bis auf den letzten Platz gefüllt. In jedem freien Winkel des Gerichtssaales hockten Kameraleute – britische, amerikanische, französische und sowjetische, aber auch deutsche. Ihretwegen fluteten gewaltige Scheinwerfer den kompletten Saal mit gleißendem Licht. Ab 9.40 Uhr an diesem Montag betraten die Angeklagten den Saal, teilweise wie der ehemals zweite Mann des Dritten Reiches Hermann Göring mit dunklen Sonnenbrillen vor den Augen. Alle sahen müde aus; die beiden ehemaligen Admiräle Karl Dönitz (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article207700401/Karl-Doenitz-So-radikal-war-Hitlers-Nachfolger.html) und Erich Raeder unterhielten sich, während die Übrigen stumm Platz nahmen und die Kopfhörer für die Simultanübersetzung über die Köpfe streiften – bis auf Rudolf Heß, Hitlers einstigen Stellvertreter in der NSDAP, der einerseits selbst ordentliches Englisch sprach, andererseits demonstrativ das Reglement des IMT missachtete. „Kaum haben sie Platz genommen, verstummen die in allen Sprachen der Welt geführten Diskussionen“, berichtete WELT: „Erwartungsvoll sieht alles auf die schmale Tür.“ Durch den (tatsächlich übrigens relativ breiten) Durchlass traten um 10.05 Uhr in gewohnter Reihenfolge die Richter aus ihrem Beratungszimmer hinein. Zuerst die beiden Franzosen, Henri Donnedieu de Vabres und sein Stellvertreter Robert Falco, dann für die USA Francis Biddle und John J. Parker. Anschließend kam der Präsident des IMT, der Brite Geoffrey Lawrence, der stets souverän den Prozess geleitet hatte. Ihm folgt der britische Ersatzrichter Norman Birkett, der den gesamten Prozess begleitet hatte, ähnlich den Hauptrichtern Fragen stellte und Zeugen vernahm, in der abschließenden Beratung mitgeredet hatte, aber ebenso wie die anderen drei Ersatzrichter nicht abstimmen durfte. Schließlich die beiden Vertreter der UdSSR, Iona T. Nikitschenko und Alexander F. Woltschkow; sie trugen als einzige Uniform. Als sie vor den Fahnen ihrer Nationen Platz genommen hatten, eröffnete der Präsident die Sitzung. Göring stützte seinen Kopf ostentativ desinteressiert in die rechte Hand. Heß machte sich gelegentlich Notizen oder raunte seinen Nachbarn Göring und Joachim von Ribbentrop, dem höchst undiplomatischen Außenminister der Jahre 1938 bis 1945, kurze Bemerkungen zu. Wilhelm Keitel, einst ranghöchster Soldat der Wehrmacht, trug einen grimmigen Gesichtsausdruck zur Schau. In Ernst Kaltenbrunners Zügen war nichts zu lesen – der ranghöchste angeklagte SS-Mann und ehemalige Gestapo-Chef schaute so starr wie leer in den Saal. Die zweite Reihe der Anklagebank bot das von früheren Verhandlungstagen gewohnte Bild: Dönitz und Raeder zum Beispiel lauschten mit ungeteilter Aufmerksamkeit den Worten des Gerichts, ebenso der ehemalige Hitlerjugend-Chef Baldur von Schirach und der für millionenfache Zwangsarbeit verantwortliche Fritz Sauckel. Desgleichen Hitlers militärischer Chefberater Alfred Jodl, der Vizekanzler der Jahre 1933/34 Franz von Papen (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/kopf-des-tages/article231497997/Franz-von-Papen-Selbst-seine-Freunde-verachteten-das-Fraenzchen.html) , Arthur Seyß-Inquart, angeklagt für das mörderische Besatzungsregime in den Niederlanden, Rüstungsminister Albert Speer, Hitlers erster Außenminister Konstantin von Neurath und der Journalist Hans Fritzsche, der anstelle des toten Propagandaministers Joseph Goebbels auf der Anklagebank saß. Die vier Hauptrichter (die Ersatzmänner wären nur im Falle des Ausfalles eines von ihnen stimmberechtigt geworden) fällten ein ausgesprochen differenziertes Urteil. Es begann mit einem Rückblick auf den Aufstieg Hitlers und seiner Partei an die Macht, dann fasste der von den Richtern abwechselnd verlesene Text die Ereignisse der Jahre 1933 bis 1939 zusammen – das meiste davon fiel unter den Anklagepunkt Verschwörung zum Krieg. Einzeln beschrieb das Urteil die Verhandlungsergebnisse zu den Angriffen auf Polen, auf Norwegen und Dänemark, auf Frankreich und die Beneluxstaaten, auf Jugoslawien, Griechenland und die Sowjetunion, die Kriegserklärung an die USA sowie die Besetzung der vormaligen Verbündeten Italien und Ungarn. Also den zweiten Anklagepunkt: Verbrechen gegen den Frieden. In der Nachmittagssitzung am 30. September 1946 folgte der dritte Anklagepunkt – Kriegsverbrechen. Und schließlich der letzte Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Als die Zusammenfassung der Ergebnisse dieses Anklagepunktes verlesen wurde, krümmte sich Rudolf Heß plötzlich zusammen und musste aus dem Saal geführt werden. Nun waren die ersten Schuldsprüche an der Reihe. Da es sich beim IMT um ein besonderes Verfahren handelte, in dem nicht nur Personen angeklagt waren, sondern auch Organisationen und Strukturen, hatten sich die Richter geeinigt, zunächst die nicht-individuellen Urteilssprüche zu verkünden. Noch am Nachmittag wurden das Führerkorps der NSDAP, die SS und die Gestapo zu verbrecherischen Organisationen erklärt; damit war auch der „automatic arrest“ für ihre Angehörigen ab 1945 gerechtfertigt. Für die Reichsregierung, das Oberkommando der Wehrmacht, den Generalstab und die SA lehnten die Richter das gleiche Verdikt ab. Jedoch handelte es sich keineswegs um einen pauschalen Freispruch; vielmehr sollten Verantwortliche individuell für ihre Straftaten verfolgt werden. Erst am 1. Oktober, dem insgesamt 218. Verhandlungstag, ergingen dann die Schuldsprüche gegen die 21 anwesenden Angeklagten – nach angloamerikanischer Prozesstradition zweigeteilt: Erst verkündeten und begründeten die Richter in der Vormittagssitzung die Schuldsprüche vor allen anwesenden Angeklagten; am Nachmittag gaben sie dann für jeden einzeln hineingeführten Beschuldigten das individuelle Strafmaß bekannt. Erstaunlich fanden viele Beobachter die Differenziertheit: Selbstverständlich und allgemein erwartet worden waren die Höchststrafen für Göring, Keitel, Jodl, Ribbentrop, Seyß-Inquart und Sauckel. Außerdem für Wilhelm Frick, Hitlers Innenminister von 1933 bis 1943, Hans Frank, den diabolischen Herrscher im „Generalgouvernement“, dem besetzten Zentralpolen, den NSDAP-Chefideologen Alfred Rosenberg sowie den Judenhetzer Julius Streicher. Aber dass Heß und Raeder ebenso wie der ehemalige Wirtschaftsminister Walther Funk „nur“ lebenslänglich bekamen, war bemerkenswert. Für den bereits 73-jährigen Neurath waren 15 Jahre Haft praktisch ebenfalls lebenslänglich. Die beiden jüngsten Angeklagten Schirach und Speer bekamen jeweils 20 Jahre Haft, Dönitz sogar nur zehn Jahre. Und es gab sogar drei Freisprüche: Papen, Fritzsche und Hjalmar Schacht, der Reichsbankpräsident zwischen 1933 und 1939, waren nach dem Votum der vier Hauptrichter in keinem der vier Anklagepunkte schuldig. Gerade diese Voten lösten viel Empörung aus. Ein Sprecher der SED zum Beispiel verlangte: „Die Nürnberger Verbrecher sind tausendfach schuldig. An den Galgen mit ihnen. Das deutsche Volk verlangt die Aburteilung von Schacht, Papen und Fritzsche durch ein deutsches Gericht.“ Ähnlich ließ sich Kurt Schumacher zitieren, der Vorsitzende der West-SPD: „Der Freispruch Papens ist geradezu eine Ermunterung für die kapitalistische und politische Reaktion, sich wieder einmal nach einem Gefreiten umzuschauen, der bereit ist, zum Schutze ihrer Portemonnaies auch die blutigsten Geschäfte zu besorgen.“ Konrad Adenauer dagegen blieb betont sachlich: „Es darf nicht bei diesem Prozess bleiben, vielmehr müssen jetzt völkerrechtliche Einrichtungen geschaffen werden, die für die Zukunft als ähnlich bindend gelten.“ Und er betonte, dass „es nicht bei den Deutschen bleiben darf, die wegen Kriegsverbrechen verurteilt werden. Das Völkerrecht muss in diesem Sinne weiterentwickelt werden.“ Vor allem ein Makel blieb seither am Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess haften: Richter aus der Sowjetunion waren am Urteil beteiligt, also Vertreter des massenmörderischen und kriegstreiberischen Stalin-Regimes. Alle anderen Kritikpunkte, etwa wegen formaler Unzuständigkeit oder mangelnder Rechtsgrundlage, lösten sich bei näherer Betrachtung auf.