Hamburg stellt die Bearbeitung des Unterhaltsvorschusses neu auf: Ab 1. April übernimmt ein bezirkliches Zentralamt im Bezirksamt Wandsbek die Verantwortung für alle 27.000 Kinder, die diese Leistung derzeit beziehen. Der Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt und die Betreuung überwiegend beim anderen liegt. Der Staat springt dann ein, um finanzielle Stabilität zu sichern – und versucht anschließend, das Geld beim Unterhaltspflichtigen zurückzuholen. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sprach bei der Vorstellung des Projekts von einer „zentralen Herausforderung für Bund, Länder und Gemeinden“, die Kostensteigerungen bei Sozialleistungen zu begrenzen. Beim Unterhaltsvorschuss sieht er erhebliches Potenzial: „Es heißt bewusst Unterhaltsvorschuss – der Staat geht in Vorleistung, und die Unterhaltsschulden müssen in möglichst großem Umfang wieder eingetrieben werden.“ Die bisherige Rückholquote von etwa elf Prozent sei „ausbaufähig“, zugleich liege Hamburg „nicht auf dem letzten Platz“. Das Ziel, so Dressel, seien 15 Prozent. Das sei eine realistische Größe, die zudem die Ausgaben um etwa 3,6 Millionen Euro senken würde, weil dann Elternteile (zu 95 Prozent sind es Väter) statt des Staates für ihre Kinder zahlen würden. Die Ausgaben haben sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt: Seit 2019 sind die Kosten für den Unterhaltsvorschuss in Hamburg um 68 Prozent gestiegen – auf zuletzt rund 95,5 Millionen Euro. Einer der Gründe ist, dass die Unterhaltssätze bundesweit erhöht worden sind. Rückholquote ist bereits leicht gestiegen Kern der Reform in Hamburg ist die sogenannte Einheitssachbearbeitung: Eine Person betreut künftig jeden Fall durchgehend – von der Bewilligung bis zum Rückgriff. Prüfberichte des Hamburger Rechnungshofs hatten diese Struktur empfohlen, weil sie Informationen bündelt und Fehlbewilligungen ebenso wie entgangene Rückforderungen verringern soll. Für den Aufbau stehen 1,8 Millionen Euro bereit, 106 Mitarbeiter wechseln zum 1. April in die neue Organisationseinheit. Dressel betonte, erste Zahlen wiesen trotz der laufenden Umstellung in die richtige Richtung: 2025 sei die Rückholquote leicht auf 11,11 Prozent gestiegen, die Ausgaben seien sogar geringfügig gesunken. Begleitet wird die Zentralisierung von zusätzlichen Instrumenten: Ein eigener Außendienst soll unklare Fallkonstellationen prüfen – etwa wenn Vaterschaften als „unbekannt“ angegeben werden oder Zweifel am Getrenntleben bestehen. „An manchen Stellen ist hier erkennbar auch Sozialleistungsmissbrauch im Spiel. Dem müssen wir konsequent entgegentreten“, so Dressel. Zugleich verweist die Verwaltung darauf, dass die meisten Fälle nichts mit Betrug zu tun haben. 48 Prozent der Unterhaltspflichtigen gelten als nicht leistungsfähig, etwa weil sie gar nichts oder zu wenig verdienen. Zehn weitere Prozent sind nicht verfügbar, beispielsweise weil sie verstorben oder ins Ausland verzogen sind. 15 Prozent bezahlen Unterhalt, wenn auch nicht im ausreichenden Umfang. Im Fokus sind Männer, die „fiktiv leistungsfähig“ sind Im Fokus stehen vor allem 20 Prozent der säumigen Unterhaltspflichtigen, die als „fiktiv leistungsfähig“ gelten, aber aktuell nichts zahlen. Bisher konnte in den Bezirksämtern kaum nachvollzogen werden, ob bei den Vätern nicht doch etwas zu holen ist. Die Angaben der Alleinerziehenden führten oft ungeprüft zu Auszahlungen. Das soll sich ändern. Die Behörde für Schule und Familie unterstreicht, dass der Zweck des Unterhaltsvorschusses unverändert bleibt. Staatsrätin Michaela Peponis sagte, „der Staat übernimmt hier Verantwortung und sorgt für Stabilität und Verlässlichkeit im Alltag von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Umso wichtiger ist es, dass Leistungen zuverlässig gewährt und zugleich bestehende Rückgriffsansprüche konsequent verfolgt werden.“ Kritik kommt von der Linken. Jan Libbertz, familienpolitischer Sprecher der Fraktion, bezweifelt, dass Missbrauch eine entscheidende Rolle spielt: „‚Discoväter‘ oder angebliche Geheimhaltung von Partnerschaften – das sind Einzelfälle. Hinter den offenen 40 Millionen Euro stecken vor allem auch wohlhabende Väter mit guten Anwälten, die nicht nachdrücklich genug verfolgt werden.“ Das neue Amt müsse genau dort ansetzen: „Diese Beträge müssen reingeholt werden – sie fehlen sonst in der Jugendarbeit.“