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01.06.2026
05:36 Uhr
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Mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch ist der Verfassungsschutz vor Gericht vorerst gescheitert. Was der Geheimdienst für den Prozess nun nachliefern muss.

Es war eine Niederlage für den Verfassungsschutz : Im Februar untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Dienst, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die Voraussetzungen dafür habe die Behörde mit ihrem 1.069 Seiten langen Gutachten zu der Partei »bislang nicht erfüllt«. Die Kölner Richter haben zunächst nur im Eilverfahren geurteilt, ihre Entscheidung aber ungewöhnlich detailliert begründet . Man kann das als Klatsche verstehen, aber auch als sachdienlichen Fingerzeig für den eigentlichen Prozess, der noch dieses Jahr beginnen dürfte. Wie geht es jetzt weiter? Welche Folgen hat die Eilentscheidung jetzt? Die erste Konsequenz liegt auf der Hand: Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die AfD weiter als Verdachtsfall behandeln. Beobachten darf der Inlandsgeheimdienst die Partei dennoch, die Hürde für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen liegt aber höher. Langfristig ist entscheidend, wie die Richter im Hauptsacheverfahren urteilen. Weil die AfD als Gesamtpartei so lange amtlich nicht als gesichert rechtsextremistisch gilt, hat der Eilentscheid jedoch politisch längst konkrete Auswirkungen. Ein Katalog an Verschärfungen, an dem die Landesinnenminister mit dem Bund seit vergangenem Jahr im Stillen gearbeitet hatten, wird vorerst nicht umgesetzt: Radikale AfD-Mitglieder etwa wollten die Innenminister im ganzen Bundesgebiet entwaffnen, ihnen den Zugang zum Staatsdienst verwehren. Für den Fall, dass der Verfassungsschutz obsiegt hätte, wurde in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Sogar eine Sprachregelung für den Tag der Urteilsverkündung war nach Informationen der ZEIT bereits entworfen. Sie sollte möglichst entschlossen klingen im Kampf gegen Rechtsextremismus – und landete in der Schublade. Die Arbeitsgruppe schaltet sich noch per Videocall zusammen, aber es ist unklar, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Warum führt der Beschluss zu Verunsicherung in Innenministerien und Sicherheitsbehörden? Es sind vor allem die Maßstäbe für die Einstufung einer Partei als gesichert extremistisch, die sich aus der Entscheidung herauslesen lassen, die manchem in Politik und Behörden Sorgen bereiten. Die Richter argumentieren so: Der Verfassungsschutz habe zwar eine Vielzahl einschlägig extremistischer Äußerungen aus der AfD dokumentiert – aber nicht nachweisen können, dass sie die Partei in ihrer Gesamtheit prägten und dass diese ihre Pläne auch umsetzen würde, wenn sie an die Macht käme. In seinem Gutachten lege der Verfassungsschutz eine »programmatische Stringenz« der AfD nahe, die das Gericht nicht belegt sehe, heißt es in der Begründung. Die inkriminierten Aussagen von Funktionären erschienen den Richtern offenbar zu disparat. Die Juristen maßen den weniger radikal formulierten Wahlprogrammen der Partei im Vergleich großes Gewicht zu und werteten manche rechtsextreme Parole Einzelner nur als »Entgleisung«. Es ist unstrittig, dass der Verfassungsschutz Äußerungen von Funktionären heranziehen darf, um seine Einstufung zu begründen. Aber die Entscheidung der Kölner Richter wirft die Frage auf, wie viele rechtsextremistische Aussagen von wie vielen AfD-Vertretern der Verfassungsschutz tatsächlich vorlegen müsste, um eine »verfassungsfeindliche Grundtendenz« der Partei mit mehr als 70.000 Mitgliedern belegen zu können. Der Verfassungsschutz wurde für sein Gutachten zur AfD kritisiert. Gibt es auch Kritik an den Argumenten der Richter? Ja. Der Staatsrechtler Markus Ogorek, der an der Universität zu Köln zu Nachrichtendiensten forscht, kritisiert die Hürden, die das Gericht ansetzt, als zu hoch. Man müsse sich angesichts der Anforderungen fragen, »ab wann eine modern agierende Partei überhaupt als verfassungsfeindlich geprägt gelten darf«. Das Gericht schaffe einen Anreiz, offizielle Programme harmlos zu halten, »während die aggressive Agitation in der Breite ungehindert als vermeintliche Vielstimmigkeit fortgesetzt werden kann«, sagte er dem RND . Ähnlich bewertet das der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers, der den Bundesrat beim zweiten NPD-Verbotsverfahren vertrat: »Welche Partei würde schreiben, dass sie drei Millionen Staatsbürger wegen ihrer Hautfarbe deportieren will? Selbst eine rassistische Partei würde das nicht machen.« Den Juristen fehle es an einer Theorie, »in welchem Verhältnis das Programm und die tatsächliche Politik einer Partei stehen«, wird er in der FAZ zitiert . Der frühere Richter und heutige hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) beobachtet »immer häufiger ein Dilemma« bei derlei Auseinandersetzungen vor Gericht. »Auf der einen Seite steht Rechtsprechung für Beständigkeit und Prinzipientreue, auf der anderen Seite verändern sich aber Rahmenbedingungen immer schneller und dramatischer«, sagte er der ZEIT. »Als Politiker wünsche ich mir, dass die Justiz den großen Herausforderungen der heutigen Zeit und den konkreten Bedrohungen für Demokratie und Sicherheit in der Entscheidungsfindung mehr Platz einräumt.« In Hessen hatte schon das Eilverfahren um die Frage, ob der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als Verdachtsfall führen darf, insgesamt drei Jahre gedauert. Ergebnis: vorläufig ja . Was lässt sich aus dem Eilentscheid für das eigentliche Verfahren herauslesen? Man kann das Kölner Urteil als Klatsche und Festlegung lesen. Man kann es aber auch als Fingerzeig für die anstehende Verhandlung in der Hauptsache verstehen, was der Verfassungsschutz anders machen müsste, um Erfolg zu haben. In dieser Interpretation wäre eine Erwartung an den Verfassungsschutz enthalten: Zeigt uns das Material, das mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt wurde. Informationen von Spitzeln oder aus abgehörten Telefonaten sind in das Verfassungsschutz-Gutachten nämlich nicht eingeflossen, auch im Eilverfahren hat das Amt sie nicht vorgelegt. Dem Gericht mangelt es nach eigenen Angaben an Hinweisen zu »nicht öffentlich verlautbarten Zielen« der AfD. Diese »Geheimziele« aufzudecken sei aber gerade die Aufgabe des Verfassungsschutzes, schreiben die Richter. Unklar ist, welche Interpretation die Sicht des Gerichts besser wiedergibt. Wird der Verfassungsschutz geheimes Material nachliefern? Es ist nicht damit zu rechnen, dass der Verfassungsschutz plötzlich ganze Aktenordner solcher Erkenntnisse bei den Kölnern Richtern einreicht. In vergangenen Rechtsstreits mit der AfD hatte der Verfassungsschutz zwar einige wenige Beweisstücke dieser Art eingeführt, etwa die Inhalte einer bayerischen AfD-Chatgruppe. Grundsätzlich sind die Verfassungsschutzämter mit derlei Inhalten zurückhaltend, um ihre Quellen nicht zu gefährden. Lägen dem Verfassungsschutz derart eindeutige Beweise tatsächlich vor, wie die Richter es mit ihrem Begriff von den »Geheimzielen« andeuten, hätte das Amt sie wohl schon eingebracht. Der Verfassungsschutz hat den Eilentscheid aber rechtskräftig werden lassen und ist nicht vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. Das hat in den Ländern mancherorts für Verwunderung gesorgt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte entschieden, nun das Hauptsacheverfahren abzuwarten , den eigentlichen Prozess also. Dort urteilen dieselben Richter. Die Forderung, »Geheimziele« aufzudecken, ist für das Amt grundsätzlich nicht einfach zu erfüllen: Besonders relevant im Hinblick auf mögliche heimlich verfolgte Ziele der Partei wären Informationen aus den Führungszirkeln. Dort agieren aber fast ausnahmslos Abgeordnete, die der Verfassungsschutz nur unter sehr strengen Bedingungen überhaupt überwachen darf. Das Gesetz schützt das freie Mandat und untersagt es auch, Parlamentarier oder ihre Mitarbeiter als Spitzel anzuwerben . Wie könnte der Verfassungsschutz vor Gericht argumentieren? Noch sind keine Termine für eine mündliche Verhandlung festgelegt, aber die AfD und Verfassungsschutz können Schriftsätze einreichen. Das Amt äußere sich »grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren«, teilte der Verfassungsschutz auf Anfrage mit. Offensichtlich ist, dass die Behörde nacharbeiten, nachliefern und nachschärfen muss, wenn sie die Richter noch umstimmen will. Bereits kurz nach der Entscheidung aus Köln hatte sich das Bundesamt nach Informationen der ZEIT mit Vertretern der Landesämter zusammengeschaltet und um weitere Informationen gebeten. In fünf Bundesländern sind die dortigen AfD-Landesverbände schon als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, teilweise rechtskräftig. Aus manchem Bundesland ist die Kritik zu hören, dass Erkenntnisse der Landesbehörden in dem AfD-Gutachten des Bundesamtes nicht ausreichend eingearbeitet worden waren. Bislang keine Berücksichtigung hat in dem Gutachten die erst neu gegründete, besonders radikale AfD-Jugendorganisation »Generation Deutschland« gefunden. Das dürfte sich im Prozess ändern. Die Vorläufer-Organisation »Junge Alternative« (JA) war als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, damit waren seinerzeit auch die Kölner Richter einverstanden gewesen . Die »Generation Deutschland« ist, anders als die aufgelöste JA, fester Bestandteil der Partei und ihr damit noch direkter zurechenbar. Angeführt wird sie mit Pascal Hohm von einem Mann mit Kontakten in die rechtsextreme Szene . Denkbar wäre, dass der Verfassungsschutz in seinen Schriftsätzen die vielfältigen Verbindungen der AfD in die rechtsextreme Szene ohnehin stärker in den Vordergrund stellt. Im Gutachten hatte das weniger Raum eingenommen als die Dokumentation von Äußerungen, die aus Sicht des Diensts gegen die Menschenwürde verstoßen. Ein Knackpunkt ist der Begriff »Remigration«. Hier hatte das Kölner Gericht zugunsten der AfD angenommen, dass nicht jede Verwendung dieses Begriffs, der in der Partei zeitweise vermieden wurde, inzwischen aber etabliert ist, auf ein völkisches und damit verfassungsfeindliches Volksverständnis verweise. Sowohl der Verfassungsschutz als auch die AfD könnten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln noch vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen. Was passiert, wenn sich die AfD endgültig vor Gericht durchsetzt? Dann entstünde eine paradoxe Situation: Die Partei würde wohl bis auf Weiteres vom Verfassungsschutz als »Verdachtsfall« geführt. Schon dem Wortsinn nach ist das kein Dauerzustand: Ein Verdacht erhärtet sich oder nicht. Das Gesetz schreibt keine feste Frist vor, bis wann ein Verdacht überprüft sein muss. Der Verfassungsschutz hat aber weiterhin die Pflicht zu beobachten, wenn sich » tatsächliche Anhaltspunkte « für eine verfassungsfeindliche Bestrebung erkennen lassen. Dafür sieht auch das Kölner Gericht einen »starken Verdacht«. Heißt am Ende: Der Verfassungsschutz wird die AfD auch dann weiter beobachten, aber die Hürde, dabei nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, ist höher als im Falle eines Sieges vor Gericht. So oder so wird der Verfassungsschutz die AfD nicht ewig als »Verdachtsfall« einstufen können.