Zeit 05.10.2026
19:27 Uhr

Afghanistan: Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen Taliban


Der Strafgerichtshof in Den Haag wirft afghanischen Taliban-Ministern Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Im Zentrum steht die Entrechtung von Frauen in Afghanistan.

Afghanistan: Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen Taliban
Der Internationale Strafgerichtshof hat zwei Haftbefehle gegen führende Mitglieder der in Afghanistan herrschenden Taliban veröffentlicht. Neben dem Taliban-Führer Haibatullah Achundsada und dem obersten Richter, Abdul Hakim Hakkani, würden auch Bildungsminister Habibullah Agha und Hochschulminister Neda Mohammad Nadim Verbrechen gegen die Menschlichkeit wegen der Entrechtung von Frauen und Mädchen vorgeworfen, teilte der Gerichtshof in Den Haag mit. Seit der erneuten Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 würden Frauen und Mädchen wegen ihres Geschlechts verfolgt und ihnen Grundrechte und Freiheiten vorenthalten, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Über die Haftbefehle gegen Taliban-Führer Achundsada und den obersten Richter Hakkani hatte der Gerichtshof bereits im Juli vergangenen Jahres informiert. Die Haftbefehle gegen die Minister wurden im September 2025 erlassen – sie waren bisher nicht öffentlich bekannt. Grundfreiheiten von Mädchen und Frauen eingeschränkt Nach Auffassung der Richterinnen und Richter führe die Politik der Taliban zu schweren Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Zivilbevölkerung – durch Mord, Inhaftierung, Folter und Vergewaltigung. Gerade Frauen und Mädchen werden das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Bewegungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit vorenthalten. Sie dürften nicht über ihren Körper bestimmen, hieß es weiter. In Afghanistan dürfen Mädchen keine weiterführenden Schulen besuchen. Außerdem sind sie von der Hochschulbildung ausgeschlossen. Auch andere Menschen seien Opfer dieser Politik, da die Taliban deren Ausdrucksformen von Sexualität oder Geschlechtsidentität nicht akzeptierten, teilte der Gerichtshof mit. Der Strafgerichtshof verfügt nicht über eine eigene Polizeimacht und ist bei der Vollstreckung der Haftbefehle auf die Hilfe seiner Vertragsstaaten angewiesen. Sobald sich die Gesuchten auf ihrem Hoheitsgebiet befinden, muss ein Vertragsstaat sie festnehmen und dem Gericht übergeben. UN-Menschenrechtsrat erlässt Resolution gegen Taliban Unterdessen forderte der UN-Menschenrechtsrat die Taliban-Regierung dazu auf, alle Praktiken zu beenden, die die Grundfreiheiten von Mädchen und Frauen einschränken. Eine entsprechende Resolution wurde einstimmig von allen 47 Mitgliedern des Menschenrechtsrats verabschiedet. Sie war von 37 europäischen Ländern sowie Kanada und Chile eingebracht worden. In der Resolution heißt es zur Begründung, in dem Land sei ein »System aus Diskriminierung, Segregation und Missachtung der Menschenwürde institutionalisiert« worden. Die Missstände seien »untragbar und ungerechtfertigt« und müssten »das Gewissen der Menschheit erschüttern«.