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02.06.2026
11:17 Uhr
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Mehr als 13.000 Menschen haben sich 2025 wegen Diskriminierungen an die Beratungsstelle des Bundes gewandt. In fast der Hälfte der Fälle ging es um Rassismus.

Im vergangenen Jahr haben sich so viele Menschen wie noch nie an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt. Insgesamt 13.067 Anfragen gingen bei der Beratungsstelle ein, 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman , hervor. Mit 4.571 Fällen betrafen 43 Prozent aller Anfragen rassistische Diskriminierung. Betroffene berichteten von Beleidigungen und Herabwürdigungen am Arbeitsplatz, diskriminierenden Absagen bei der Wohnungssuche oder Benachteiligungen im Gesundheitswesen. »Rassistische Einstellungen verfestigen sich und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung«, sagte Ataman. Rassismus schade nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Gesellschaft und der Wirtschaft. Zweithäufigster Grund für Anfragen war mit 27 Prozent eine Benachteiligung wegen Behinderung oder chronischer Krankheit (3.015 Fälle). Diskriminierung wegen des Geschlechts machte mit 2.407 Fällen etwa 22 Prozent aus. Weitere Gründe waren Alter (zwölf Prozent), Religion und Weltanschauung (sieben Prozent) sowie sexuelle Identität (vier Prozent). Das Arbeitsumfeld war mit 3.600 Anfragen der häufigste Ort, an dem Menschen Diskriminierung erlebten. Etwa 20 Prozent der Fälle betrafen den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, einschließlich des Wohnungsmarkts. Hier stieg die Zahl der Anfragen um rund 25 Prozent. Auch im Gesundheits- und Pflegebereich gab es einen Anstieg in ähnlicher Höhe. In den genannten Fällen gelten die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Betroffene vor Diskriminierung schützen soll. Fast ein Viertel aller Anfragen betraf allerdings Benachteiligungen durch staatliche Stellen, etwa durch Ämter, Behörden, Polizei oder im Bildungsbereich. Hier greift das AGG nicht. Ataman kritisiert AGG-Reform als »unzureichend« Daran ändert auch eine Reform des AGG nichts, die das Bundeskabinett Anfang Mai beschlossen hatte. Stattdessen wurde unter anderem die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate verlängert. Ataman kritisierte die Reform als unzureichend. »Die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig«, sagte sie. Viele Betroffene könnten sich weiterhin nicht auf das AGG berufen, etwa bei Diskriminierung durch staatliche Stellen. Auch der Gesundheitsbereich und Benachteiligungen durch künstliche Intelligenz blieben »antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen«.