Zeit 02.10.2026
14:51 Uhr

Buckelwal »Timmy«: Rechtsstreit um Transportkosten für gestrandeten Buckelwal


Monate nach dem Transport des Buckelwals »Timmy« streiten Beteiligte über offene Kosten. Ein Tauchunternehmer fordert rund 1,35 Millionen Euro von einer Geldgeberin.

Buckelwal »Timmy«: Rechtsstreit um Transportkosten für gestrandeten Buckelwal
Die Kosten für den Transport des im Frühjahr an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals haben einen Rechtsstreit ausgelöst. Der Unternehmer Fred Babbel hat rund 1,35 Millionen Euro von Karin Walter-Mommert gefordert, die als Geldgeberin der Aktion aufgetreten war. Das Landgericht Schwerin bestätigte den Eingang der Klage Anfang September. Zunächst hatte die Ostsee-Zeitung berichtet. Nach eigener Darstellung beschaffte Babbel Technik, entwickelte maßgebliche Bergungskonzepte und band weitere Firmen ein, etwa für die benötigten Schiffe. Er sei bei anderen Unternehmen teilweise in Vorleistung gegangen und warte Monate nach der Aktion weiterhin auf Zahlungen. Walter-Mommert habe noch während der Bergung 400.000 Euro gezahlt. »Die sind aber auch gleich wieder weitergegangen an die Schiffe und Barge«, sagte Babbel der Nachrichtenagentur dpa. Walter-Mommert begründete die ausbleibende Zahlung mit ihrem Wunsch nach weiterer Aufklärung des Ablaufs, besonders mit Blick auf das Aussetzen des Tieres. Auch in einem online veröffentlichten Anwaltsschreiben wird Kritik am Ablauf der Bergung geäußert. Über die Kosten streiten auch Walter-Mommert und der weitere Geldgeber Walter Gunz. Gunz habe freiwillig 300.000 Euro beigesteuert, teilte sein Anwalt mit. Weitere Forderungen Walter-Mommerts werde Gunz nicht begleichen. Ausgaben in erheblicher Höhe seien ohne vorherige Rücksprache, Abstimmung oder Genehmigung veranlasst worden. Umweltministerium fordert 140.000 Euro Das Umweltministerium in Schwerin fordert weiterhin rund 140.000 Euro, vor allem für Personalkosten im Zusammenhang mit der behördlichen Begleitung der Aktion. Walter-Mommert hatte dpa gesagt, die Initiative habe diese Kosten weder beauftragt noch angefordert. Das Ministerium verweist auf eine Erklärung der Initiative, sämtliche Kosten einschließlich der Behördeneinsätze zu übernehmen. Gunzes Anwalt zufolge kannte Gunz eine von einer Anwältin an das Ministerium gesandte Kostenzusage nicht und hatte den Text nicht freigegeben. Nach Angaben des Landgerichts ist zunächst ein schriftliches Vorverfahren vorgesehen. Bei ausbleibender Einigung kann ein Termin zur mündlichen Verhandlung folgen. Entgegen der Einschätzung von Fachleuten hatte der mecklenburg-vorpommersche Umweltminister Till Backhaus (SPD) im April überraschend den Transportversuch der Initiative erlaubt. Die private Initiative brachte den von Fachleuten als schwer krank eingestuften Buckelwal in die Nordsee und ließ ihn dort frei. Kurz darauf wurde das Tier tot vor der dänischen Insel Anholt angespült.