Zeit 05.06.2026
16:37 Uhr

EU-Rückführungsverordnung: Migrationsforscher warnen vor »Rückführungen um jeden Preis«


Die EU hat sich auf die Rückführungsverordnung verständigt. Dabei könnten aber Rechte ausreisepflichtiger Menschen stark eingeschränkt sein, warnen Migrationsforscher.

EU-Rückführungsverordnung: Migrationsforscher warnen vor »Rückführungen um jeden Preis«
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) warnt vor »Rückführungen um jeden Preis«. Anlass dafür ist die Verständigung der EU-Mitgliedsländer auf eine Rückführungsverordnung. Die Rechte der betroffenen ausreisepflichtigen Menschen würden durch die Verordnung »stark eingeschränkt«, teilte der SVR-Vorsitzende, Winfried Kluth, mit. Es bestehe die Gefahr, »dass rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte gefährdet und ausgehöhlt werden«. Kluth forderte, dass diese gewahrt bleiben und umgesetzt und kontrolliert werden. Am Montagabend hatten sich Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten auf die Rückführungsverordnung geeinigt . Diese soll mehr Abschiebungen aus der EU möglich machen. Ein wichtiger Aspekt sind die geplanten Abschiebezentren in Drittstaaten. Die Einigung der Vertreter der Mitgliedsländer und des Europaparlaments erfolgte auf informeller Ebene . Regierungen und Parlament müssen ihnen noch zustimmen. Das gilt nach der vorangegangenen Verständigung jedoch als Formsache. Das Gremium kritisiert unter anderem geplante Sanktionen für Ausreisepflichtige und Pläne, die Rechtsberatung für die Betroffenen zu beschneiden. Auch die angestrebte Errichtung von Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU, sogenannte Return Hubs, wird kritisch gesehen. Diese schafften Abhängigkeiten von Drittstaaten »und stehen und fallen mit der politischen Stabilität des jeweiligen Landes«, teilte der Sachverständigenrat mit. »Sie sind somit politisch und finanziell kostspielig für einen ungewissen Nutzen.« Kritik an geplanter Verordnung zur Abschiebehaft Der SVR-Vorsitzende Kluth übte zudem Kritik an der geplanten Verordnung, durch die auch Familien mit Kindern bis zu 30 Monate in Abschiebehaft genommen werden könnten. Das könnte etwa bei mangelnder Kooperation oder Fluchtgefahr angewandt werden. Laut Kluge widerspricht das fundamentalen Menschenrechten sowie der UN-Kinderrechtskonvention. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist interdisziplinär besetzt. Er wird durch das Bundesinnenministerium im Einvernehmen mit anderen Ressorts und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung für jeweils drei Jahre berufen.