Zeit 05.10.2026
06:36 Uhr

Häusliche Gewalt: Stefanie Hubig will Opfer häuslicher Gewalt bei Mietkosten entlasten


Die Justizministerin plant, dass Opfer von häuslicher Gewalt sich künftig räumlich leichter von ihren Tätern trennen können. Täter sollen demnach Mietkosten tragen.

Häusliche Gewalt: Stefanie Hubig will Opfer häuslicher Gewalt bei Mietkosten entlasten
Opfer von häuslicher Gewalt sollen sich in Zukunft leichter aus gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Tätern lösen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der der Funke Mediengruppe vorliegt. »Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang«, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. Das neue Gesetz soll diesen vereinfachen. Demnach sollen Opfer häuslicher Gewalt, überwiegend Frauen, künftig klare gesetzliche Ansprüche gegen Täter haben und leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen. Zudem sollen sie vom Täter verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen. Dazu zählen etwa Schäden an der Wohnung, aber auch Mietzahlungen, die nach dem Auszug noch anfallen. Der Gesetzentwurf sieht zudem einen vertieften Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen laut Hubig künftig auch ohne gesonderten Antrag Schutzmaßnahmen zugunsten von Menschen anordnen können, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind. Nach dem aktuellen Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte schon jetzt längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote verhängen. Bisher gilt dies aber nur für den gewaltbetroffenen Menschen selbst. Andere Schutzbedürftige im Haushalt, etwa Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, waren bisher davon ausgeschlossen. Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt vermutlich deutlich höher Laut der polizeilichen Kriminalstatistik waren im Jahr 2024 fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen , davon waren 70 Prozent Frauen und Mädchen. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut dem Justizministerium jedoch deutlich höher liegen, da bis zu 95 Prozent aller Taten nie zur Anzeige gebracht werden. Hubigs Gesetzentwurf folgt auf eine entsprechende Initiative des Bundesrats. Die Länderkammer hatte im März Änderungen im Gewaltschutzgesetz vorgeschlagen. Danach sollte Opfern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Zur Begründung verwies der Bundesrat darauf, dass gewalttätige Lebenspartner einer Kündigung häufig nicht zustimmen, selbst wenn die Frauen bereits ausgezogen sind .