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30.09.2026
16:18 Uhr
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Nach AfD-Wahlsiegen in Landtägen hat die Innenministerkonferenz ein Ende des Einstimmigkeitsprinzips beschlossen. Bald reichen 13 von 16 Stimmen um Beschlüsse zu setzen.

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Diese Entscheidung sei bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen worden, wie die dpa mit Verweis auf den Kreis der Innenministerinnen und Innenminister berichtete. Demnach gilt ab sofort als beschlossen, was in der Konferenz eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält. Die Frage, ob dieses Prinzip in der IMK beibehalten werden soll, war mit Blick auf einen möglichen AfD-Innenminister schon länger diskutiert worden. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ging die AfD als Sieger hervor. Für eine absolute Mehrheit fehlten der AfD in Sachsen-Anhalt drei Stimmen. Ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund möchte sich dennoch nach eigenen Worten zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. AfD‑Vertreter wäre »fatal« Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bei der Herbstkonferenz 2025 gesagt, sie gehe im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland davon aus, dass die IMK in einem solchen Fall dafür Sorge trage, »dass wir weiterhin beschlussfähig sind, damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte«. »Ein AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre fatal«, hatte auch der hessische Innenminister, Roman Poseck (CDU) damals gesagt. Die IMK würde in einem solchen Fall alles dafür tun, um handlungsfähig zu bleiben . Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der diese sich gegenseitig koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen . Die IMK hat keine Geschäftsordnung. Das Prinzip der Einstimmigkeit, das die Möglichkeit eines Beschlusses auch bei Enthaltungen vorsieht, beruht auf langjähriger Praxis. Auch der Bundesinnenminister nimmt an ihren Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil.