Zeit 01.06.2026
16:08 Uhr

Kinderbetreuung: Frauen nehmen viel häufiger Kinderkrankentage als Männer


Wenn ein Kind erkrankt ist, bleiben meist berufstätige Mütter zu Hause, zeigt eine AOK-Auswertung. Männer tun das selten, vor allem in Bayern.

Kinderbetreuung: Frauen nehmen viel häufiger Kinderkrankentage als Männer
Kinderkrankentage werden in Deutschland weiterhin meist von berufstätigen Frauen genommen. Das geht aus einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hervor. Demnach wurden im vergangenen Jahr fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) von weiblichen Kassenmitgliedern genommen, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern lag der Anteil der Männer dabei mit 23 Prozent am niedrigsten. Am höchsten lag er in Sachsen mit fast 31 Prozent. Dass in allen Bundesländern auch 2025 Kinderkrankentage überwiegend von Frauen genommen würden, zeige die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien, sagte die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. »Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht.« Sie wünschte sich aber, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machten. Inanspruchnahme leicht zurückgegangen Gesetzlich versicherte Eltern können für gesetzlich mitversicherte Kinder unter zwölf Jahren Krankengeld beantragen, wenn das Kind krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen. Pro Kind und Elternteil geht das jeweils 15 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt in dem Fall einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr. Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht laut Ministerium ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch. Die Inanspruchnahme ging bei der AOK den Angaben zufolge leicht zurück. Mindestens einmal Kinderkrankengeld beantragten 2025 demnach 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten nach 4,8 Prozent 2024. Einen Höchststand hatte es 2022 in der Coronapandemie mit 5,1 Prozent gegeben. Im vergangenen Jahr entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall im Schnitt 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern. Sozialverband kritisiert traditionelle Rollenbilder Die Auswertung zeige, dass im Alltag vieler Familien traditionelle Rollenbilder weiterwirkten, teilte der Sozialverband Deutschland mit. »Eltern brauchen echte Wahlfreiheit und Rahmenbedingungen, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit ermöglichen«, sagte Verbandschefin Michaela Engelmeier. Dazu gehörten etwa bessere Betreuungsangebote, ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle und eine bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil rund um die Geburt eines Kindes. Auf dem Papier seien zwar beide Eltern zuständig, in der Realität bleibe die Sorgearbeit jedoch überwiegend an Frauen hängen, kritisierte die Linken-Poltikerin Kathrin Gebel. »Solange Sorgearbeit im Betrieb als Karriereknick gilt, solange Löhne ungleich sind und Familien unter Druck stehen, entscheidet oft nicht Fairness, sondern das Haushaltsbudget.« Die Gesellschaft müsse endlich anerkennen, dass Sorgearbeit die Grundlage sei, dass überhaupt gearbeitet werden könne.