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28.05.2026
17:46 Uhr
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Im Streit zwischen Klimaschützern und der Polizei um den Startpunkt einer Großdemo muss nun ein Gericht entscheiden. Die Anmelder einer für Samstag geplanten Demo gegen den Bau neuer Gaskraftwerke haben eine Klage gegen entsprechende Verfügungen der Polizei eingelegt, wie das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mitteilt. Zu der Kundgebung mit dem Motto »Zukunft statt Gas - Energiewende verteidigen« haben Greenpeace, Fridays for Future, der BUND sowie Campact aufgerufen. Es werden mehrere tausend Demonstranten erwartet. Der Streit dreht sich im Wesentlichen um den Startpunkt der Demo. Die Kläger wollen erreichen, dass die Auftaktkundgebung vor den Toren des Gersteinwerks stattfinden kann - und somit in Sicht- und Hörweite eines mit Erdgas betriebenen Kraftwerks von RWE. Polizei fürchtet Störaktionen Dritter Das Kraftwerk befindet sich in Werne an der Stadtgrenze zu Hamm, wo noch bis Sonntag ein Klimacamp von Klimaaktivisten stattfindet. Es werden bis zu 2.000 Teilnehmer erwartet - darunter auch mehrere hundert aus dem europäischen Ausland. Wie die Polizei auf Nachfrage bestätigt, befindet sich wohl auch die schwedische Gaza- und Klimaaktivistin Greta Thunberg dort. Einsatzkräfte der Polizei hätten am Mittag am Hauptbahnhof eine Person festgestellt, bei der es sich augenscheinlich um die öffentlich bekannte Greta Thunberg gehandelt habe, sagte ein Polizeisprecher. Für die für Samstag geplante Demo hatte die Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr einen alternativen Startpunkt der Demo zur Auflage gemacht und auch die Größe von Bannern und Transparenten begrenzt. Objekte der kritischen Infrastruktur wie das Gersteinwerk müssten von der Polizei geschützt werden, teilte die Polizei mit. Das Demobündnis kritisiert die Verlegung scharf: »Wer friedlichen Protest pauschal zur Gefahr für Leib und Leben erklärt und ihn deshalb aus der Sichtweite eines Gaskraftwerks verbannen will, greift unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein«, teilen die Organisatoren mit. Laut Eilantrag befürchtet die Polizei, dass Dritte die Versammlung für Störaktionen nutzen könnten. So hat Ende Gelände während der Dauer des Klimacamps zu Aktionen zivilen Ungehorsams aufgerufen. Alternativer Startpunkt an Kläranlage Es könne nicht dem Veranstalter einer gewaltfreien, familienfreundlichen Versammlung zugerechnet werden, dass Dritte sein Ziel teilen und bereit seien, dieses mit weitergehenden Mitteln zu verfolgen, heißt es in dem Eilantrag. Von der Alternativfläche in der Nähe einer Kläranlage und einem Wertstoffhof aus, sei das Gaskraftwerk zudem nicht richtig zu sehen. Eingeengt zwischen Bäumen und Leitplanken könne die Kundgebung damit ihren Inhalten nicht in angemessenem Maße Ausdruck verleihen, so das Argument. Wann das Gericht entscheidet, ist unklar Über den Antrag muss nun die für Versammlungsrecht zuständige Kammer entscheiden, so das Gericht. Wann dies passiere, lasse sich aktuell nicht sagen. Die Polizei habe zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme. © dpa-infocom, dpa:260528-930-139321/2