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19.08.2026
05:00 Uhr
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Die Übeprüfung der Verfassungstreue von AfD-Kandidaten vor Niedersachsens Kommunalwahl spielt nach Ansicht von CDU-Landeschef Sebastian Lechner der AfD selbst in die Karten. «Ich bewerte das, was die Innenministerin da macht, sehr kritisch», sagte Lechner der Deutschen Presse-Agentur über Ministerin Daniela Behrens (SPD). «Mir geht es gar nicht um die konkreten Kandidaten, aber ich glaube, dass die Grundlage, die das Innenministerium ausgegeben hat, als Leitlinie nicht ausreicht. Und sie wird jetzt eine Reihe von Gerichtsverfahren verlieren mit ihrer Leitlinie.» Gleichzeitig brüsteten sich zugelassene AfD-Kandidaten bereits damit, den Verfassungstreue-Check bestanden zu haben, kritisierte Lechner. «Das hilft nur den Populisten und Extremisten. Ich glaube, am Ende profitiert die AfD davon.» AfD-Kandidaten werden nicht pauschal ausgeschlossen Nach einer Gesetzesänderung vom Frühjahr können die Wahlausschüsse der Kommunen ihre Aufsichtsbehörde in die Prüfung von Kandidaten einbeziehen, wenn sie Zweifel an deren Verfassungstreue haben. Die Aufsichtsbehörde für die Landkreise und großen Städte ist das Innenministerium, es gibt dann eine Stellungnahme zur Zulassung oder Nichtzulassung der Kandidaten ab. Daran müssen sich die Wahlausschüsse der Kommunen aber nicht halten. Das Innenministerium hat dazu einen Leitfaden herausgegeben, danach ist die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften Partei ein «starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue» eines Kandidaten – und die AfD Niedersachsen ist als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Beim Kandidatencheck werde jedoch immer der Einzelfall geprüft, betont das Ministerium. Die bloße Parteimitgliedschaft reiche nicht für eine Einschätzung als nicht verfassungstreu, heißt es auch im Leitfaden. Entscheidend sei, ob das Mitglied auch «eine aktive inhaltliche Mitwirkung oder Mitgestaltung von Politik oder Programm» in der Partei betreibe, etwa durch herausgehobene Parteifunktionen oder Mandate auf Landes-, Bundes- und Europaebene. AfD stellt sich als Opfer einer Kampagne dar Tatsächlich fielen die Entscheidungen der kommunalen Wahlausschüsse unterschiedlich aus: Während etwa AfD-Landesvize Stephan Bothe nicht als Lüneburger Landrat kandidieren darf, darf die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover antreten. Entsprechend gehen auch die Reaktionen der AfD auseinander. Unter anderem Bothe wehrt sich juristisch gegen seine Nichtzulassung. Die Zulassung der AfD-Generalsekretärin Sonja Nilz als Bürgermeisterkandidatin in Peine wertete die AfD dagegen als eine Bestätigung, dass auch die höchste Ebene des Landesverbandes «gesichert verfassungstreu» sei. Insgesamt sieht die AfD in den Prüfungen eine systematische Kampagne gegen sich. Sie spricht von Willkür und erhebt den Vorwurf, staatliche Institutionen würden instrumentalisiert, um unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Zwei Eilanträge gegen die Nichtzulassung – von AfD-Landesvize Bothe sowie dem Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der als Landrat im Landkreis Friesland kandidieren wollte – lehnten die Verwaltungsgerichte in Lüneburg und Oldenburg inzwischen ab. Die Beschlüsse sind aber noch nicht rechtskräftig, gegen sie kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Im Falle von Bothe kündigte die AfD diesen Schritt bereits an. Lechner: Ministerium hat Wahlausschüsse überfordert Für CDU-Chef Lechner ist es derweil grundsätzlich richtig, im Wahlausschuss zu prüfen, welche Kandidaten zugelassen werden. «Aber diese Einzelfallschau muss so valide angelegt sein, dass man vor Gericht dann auch besteht.» Mit seiner Leitlinie habe das Ministerium jedoch viele Wahlausschüsse überfordert. Lechner erinnerte zudem daran, dass es auch andere Mechanismen zur Kontrolle der Verfassungstreue gebe: «Wenn ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin nicht gesetzeskonform handelt, dann gibt es das Disziplinarrecht, und dann kann er oder sie auch des Amtes enthoben werden.» CDU-Chef rechnet nicht mit AfD in Stichwahlen Dass die AfD-Kandidaten eine ernsthafte Konkurrenz um die Rathäuser in Niedersachsen werden oder in Stichwahlen einziehen könnten, erwartet Lechner derweil nicht. «Da glaube ich nicht dran», sagte der CDU-Politiker. «Ich glaube, dass wir in Niedersachsen noch ein Land sind mit einer starken Mitte, auch starken Mitte-Parteien, und ich bin ziemlich überzeugt, dass die allermeisten Stichwahlen zwischen CDU, SPD oder freien Kandidaten laufen, vielleicht auch mal mit einem grünen Kandidaten.» Gewählt wird in Niedersachsens Kommunen am 13. September. Etwaige Stichwahlen finden zwei Wochen später am 27. September statt. Bei den Kommunalwahlen 2021 wurde die CDU auf Kreisebene mit 31,7 Prozent stärkste Kraft, vor der SPD mit 30,0 Prozent. Die Grünen erreichten 15,9 Prozent, die FDP 6,5 Prozent, die AfD 4,6 Prozent und die Linke 2,8 Prozent. © dpa-infocom, dpa:260819-930-549901/1