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03.06.2026
10:40 Uhr
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Der Kommunikationsdienst Messenger der Firma Meta unterliegt in der EU besonders harten Regeln. Dagegen versuchte Meta vor dem EU-Gericht zu klagen – ohne Erfolg.

Der US-Digitalkonzern Meta muss sich mit seinem Kommunikationsdienst Messenger an die härteren Wettbewerbsregeln nach dem Gesetz für digitale Märkte halten. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte die Aufnahme der App Messenger in die Liste. Die EU-Kommission hatte Meta 2023 als sogenannten Torwächter des Internets mit besonders großer Marktmacht eingestuft. Für verschiedene Dienste muss sich die Facebook-Mutter darum an neue Verpflichtungen halten, da diese Geschäftskunden als wichtiger Zugang zu Endnutzern dienten . Marktmacht großer Digitalunternehmen einschränken Der Konzern akzeptierte die Entscheidung der Kommission teilweise, klagte aber wegen der Aufnahme der Dienste Marketplace und Messenger auf die Liste. In Bezug auf den digitalen Marktplatz Marketplace hatte Metas Klage Erfolg – dieser war allerdings schon vor einem Jahr von der Liste gestrichen worden. Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist seit März 2024 in Kraft. Damit will die EU die Marktmacht besonders großer Digitalunternehmen einschränken. Es gilt aktuell für fünf US-Konzerne – die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft – sowie für die Buchungsplattform Booking.com mit Sitz in den Niederlanden und das chinesische Unternehmen ByteDance, das hinter TikTok steht. Ein Unternehmen kann als Torwächter eingestuft werden, wenn es »wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist«. Bei Verstößen Strafen in Milliardenhöhe Es kann bestraft werden, wenn es seine Kundinnen und Kunden beispielsweise an die Nutzung vorinstallierter Dienste wie Karten oder Wetterinfos bindet. Nutzer sollen auch selbst entscheiden können, welche Appstores sie nutzen. Messengerdienste und Plattformen sollen interoperabel werden, Beiträge in Onlinediensten sollen also auch auf anderen Plattformen angezeigt werden können. Das Gesetz sieht bei Verstößen Zahlungen in Milliardenhöhe vor , bei Wiederholungstätern bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Meta schloss bereits vor einigen Monaten verschiedene Plattformen für den Messenger; viele Nutzerinnen und Nutzer chatten über Facebook damit. Das Gericht erklärte nun, dass Messenger ein eigenständiger Kommunikationsdienst und getrennt von Facebook sei. Dass die Dienste integriert angeboten würden, stelle das nicht infrage. Die Kommission habe bei ihrer Einstufung und der Ermittlung des Schwellenwerts von 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat keinen Fehler gemacht. Urteil für ByteDance steht noch aus Anders war dies bei der Einstufung von Marketplace: Hier habe die Kommission sich auf Daten von drei Jahren gestützt, ohne dabei Änderungen ab Ende Juli 2023 zu berücksichtigen. Außerdem habe sie ihren Beschluss nicht ausreichend begründet. Er wurde darum in Bezug auf Marketplace für nichtig erklärt. Gegen das Urteil kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Im Juli 2024 war bereits eine Klage von ByteDance gegen die Einstufung als digitaler Torwächter in erster Instanz gescheitert. ByteDance wandte sich danach an den EuGH, der im Mai verhandelte. Ein Urteil steht noch aus.