Zeit 01.06.2026
22:17 Uhr

Migration: EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei


Die EU-Staaten wollen Asylverfahren und Abschiebungen in sogenannten Rückkehrzentren auslagern. Menschenrechtler warnen vor einer »Kriminalisierung der Migration«.

Migration: EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei
Vertreter des EU-Parlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer haben sich auf eine Verschärfung weiterer Asylregeln geeinigt. Damit hat die Europäische Union auch den Weg für sogenannte Rückkehrzentren in Drittstaaten freigemacht. Wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte, habe man eine entsprechende Einigung erzielt. Mit der sogenannten Rückführungsverordnung sollen mehr Abschiebungen von Schutzsuchenden, deren Asylanträge abgelehnt wurden , durchgesetzt werden. Parlament und Mitgliedstaaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. Diese Zustimmung gilt aber in der Regel als reine Formalie. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die geplanten Maßnahmen. Vorgesehen sind unter anderem sogenannte Rückkehrzentren außerhalb der Europäischen Union, in die abgelehnte Asylbewerber, die aber nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, abgeschoben werden sollen. Gründe für fehlende Rückführungsmöglichkeiten können etwa sein, dass das Heimatland sich weigert, geflohene Menschen zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhält. Deutschland spricht sich für Abschiebezentren aus Wo solche Zentren konkret eingerichtet werden sollen, ist noch offen. Voraussetzung ist ein Abkommen mit einem Drittstaat, der bereit ist, solche Abschiebezentren auf dessen Staatsgebiet zu errichten. Im Gegenzug für die Aufnahme von abgeschobenen Geflüchteten sind für diese Staaten dann vermutlich Geldleistungen oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa für ihre Staatsangehörigen vorgesehen. Als mögliche Standorte für Abschiebezentren wurden bisher unter anderem Ruanda, Uganda und Usbekistan diskutiert. Deutschland ist mit mehreren EU-Staaten an Verhandlungen über entsprechende Vereinbarungen beteiligt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für die sogenannten Return Hubs ausgesprochen. Neben Deutschland befürworteten auch EU-Staaten wie Österreich und Dänemark die Einrichtung der Abschiebezentren in Drittstaaten . Abschiebehaft von bis zu zweieinhalb Jahren vorgesehen Darüber hinaus sieht die Einigung der EU strengere Mitwirkungspflichten für abgelehnte Asylbewerber vor. Bei fehlender Kooperation drohen unter anderem Kürzungen von Sozialleistungen oder die Beschlagnahmung von Reisedokumenten. Abschiebehaft soll bei Fluchtgefahr oder Sicherheitsbedenken möglich sein. Die maximale Haftdauer wird nach Verhandlungskreisen auf bis zu 24 Monate verlängert und kann in besonderen Fällen um weitere sechs Monate ausgedehnt werden. Unbegleitete Minderjährige sollen von Abschiebungen in Drittstaaten ausgenommen bleiben. Für Familien mit Kindern ist eine Überstellung dagegen grundsätzlich möglich. Bislang existierte kein EU-weiter Rechtsrahmen für Rückkehrzentren in Drittstaaten. Italien hatte mit Albanien bereits ein entsprechendes Modell vereinbart. Dessen Rechtmäßigkeit wird derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft. Menschenrechtler warnen vor Kriminalisierung Die geplanten Asylrechtsverschärfungen und die Abschiebezentren waren schon im Vorfeld von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbänden kritisiert worden. Diese fürchten eine »Kriminalisierung der Migration«. Die EU lagere mit den Abschiebezentren ihre Verantwortlichkeiten aus, kritisierte etwa die Caritas. Betroffene könnten durch »willkürliche und unbefristete Inhaftierung« in einer »rechtlichen Grauzone« verbleiben . Die Hilfsorganisation Picum befürchtet »verstärkte Überwachung und Diskriminierung« von Abgeschobenen in Ländern, »in die sie noch nie einen Fuß gesetzt haben«. In Deutschland gab es zudem Kritik am Zustandekommen der Position des EU-Parlaments zu den Zentren. Es hatte Absprachen zwischen der AfD und der EVP-Fraktion gegeben, der auch CDU und CSU angehören. Mitarbeitende hatten sich in einer WhatsApp-Chatgruppe ausgetauscht, zudem fand ein persönliches Treffen von Abgeordneten statt. Die konservative EVP brachte den Gesetzentwurf schließlich mit den Stimmen der rechten Fraktionen durch das Parlament .