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30.09.2026
10:33 Uhr
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Bis zuletzt haben Union und SPD um einen Kompromiss zur Pflegereform gerungen. Nun soll der geplante Gesetzentwurf im Kabinett beraten werden.

Das Bundeskabinett berät am heutigen Mittwoch über die Pflegereform. Das Kabinett befasse sich unter anderem mit dem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zur Neuordnung der Pflegeversicherung, teilte das Bundespresseamt mit. Innerhalb der Regierungskoalition wurde bis zuletzt über die Reformpläne verhandelt. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will in mehreren Bereichen Einsparungen erzielen, da für die gesetzliche Pflegeversicherung in diesem Jahr ein Milliardendefizit droht. Nach seiner Ankündigung, seinen Entwurf an diesem Mittwoch ins Kabinett bringen zu wollen, hatte die SPD mit einer Blockade gedroht. Sie lehnte »ein reines Kürzungspaket« ab. SPD will Gerechtigkeitssignal senden, Linnemann skeptisch Die Sozialdemokraten forderten unter anderem eine feste Grenze für die Eigenanteile bei der Pflege im Heim sowie einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die SPD wolle insbesondere nach den Landtagswahlen ein Gerechtigkeitssignal senden, wie es hieß. Linnemann äußerte sich in der ARD zu beiden Ideen skeptisch. Seine Pläne – auf Basis eines Entwurfs seiner Vorgängerin, Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) – sehen unter anderem vor, Zuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zeitlich zu strecken. Das Geld sollte die immer weiter steigenden Eigenanteile abfedern. Hier würde dann ein Teil gespart. Zu den vorgeschlagenen Sparmaßnahmen zählt auch eine strengere Einstufung in Pflegegrade. Einschränkungen hatte Warken auch bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern vorgesehen. Lange war unklar, ob die Reform in der Ministerrunde beraten werden kann. Nun scheinen sich Union und SPD im Grundsatz geeinigt zu haben. Was die Einigung genau umfasst, war zunächst offen. Trotz einer Beitragsanhebung im vergangenen Jahr sind die Kassen chronisch unterfinanziert. Die Reform soll die Finanzen der gesetzlichen Pflegeversicherung im kommenden Jahr stabilisieren. Vor allem sollen mit dem geplanten Gesetz steigende Beiträge verhindert werden. Der Beitragssatz liegt nach einer Erhöhung vergangenes Jahr bei 3,6 Prozent, bei Kinderlosen bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.