Zeit 29.05.2026
12:50 Uhr

RAF-Prozess: Staatsanwaltschaft geht gegen Urteil im Daniela-Klette-Prozess vor


Wie zuvor die Verteidigung legt auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil gegen Daniela Klette ein. Nun wird der BGH die Entscheidung des Landgerichts prüfen.

RAF-Prozess: Staatsanwaltschaft geht gegen Urteil im Daniela-Klette-Prozess vor
Das Urteil des Landgerichts Verden gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist vorerst nicht rechtskräftig. Nach der Verteidigung hat nun auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie ein Behördensprecher mitteilte. Damit wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen und prüfen, ob dem Landgericht Rechtsfehler unterlaufen sind. Die Staatsanwaltschaft verfolgt mit ihrer Revision das Ziel, den Überfall auf einen Geldtransporter vom 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen als versuchten Mord einstufen zu lassen. Bei der Tat hatten drei maskierte Täter versucht, an die Ladung des Transporters zu gelangen. Dabei wurden mehrere Schüsse abgegeben, der Fahrer geriet in Todesangst. Die Täter entkamen am Ende ohne Beute. Nach der Einschätzung des Landgerichts waren Klette sowie die mutmaßlichen Mitbeteiligten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub für den Überfall verantwortlich. Anders als die Anklage wertete das Gericht die Tat jedoch nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren bewaffneten Raub. Die Revision der Staatsanwaltschaft richtet sich zudem gegen die Gesamtstrafe. Die Anklagebehörde fordert eine 15-jährige Haftstrafe. Das Gericht verurteilte Klette zu 13 Jahren Gefängnis. Verteidigung legte noch im Gerichtssaal Revision ein Nach Auffassung der Kammer beging Klette gemeinsam mit ihren beiden mutmaßlichen Komplizen zwischen 1999 und 2016 insgesamt acht Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Dabei sollen sie rund zwei Millionen Euro erbeutet haben. Darüber hinaus sah das Gericht auch Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz als erwiesen an. Die Verteidigung hatte bereits während der Urteilsverkündung im Gerichtssaal Revision eingelegt. Die Anwälte bestreiten, dass Klette eindeutig als Beteiligte an den Raubüberfällen identifiziert werden könne. Aus ihrer Sicht ist lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz belegt, weil in ihrer Berliner Wohnung Waffen gefunden wurden.