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29.05.2026
12:23 Uhr
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Wie zuvor die Verteidigung legt auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil gegen Daniela Klette ein. Nun wird der BGH die Entscheidung des Landgerichts prüfen.

Das Urteil des Landgerichts Verden gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist vorerst nicht rechtskräftig. Nach der Verteidigung hat nun auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie ein Behördensprecher mitteilte. Damit wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen und prüfen, ob dem Landgericht Rechtsfehler unterlaufen sind. Die Staatsanwaltschaft verfolgt mit ihrer Revision das Ziel, den Überfall auf einen Geldtransporter vom 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen als versuchten Mord einstufen zu lassen. Bei der Tat hatten drei maskierte Täter versucht, an die Ladung des Transporters zu gelangen. Dabei wurden mehrere Schüsse abgegeben, der Fahrer geriet in Todesangst. Die Täter entkamen am Ende ohne Beute. Nach der Einschätzung des Landgerichts waren Klette sowie die mutmaßlichen Mitbeteiligten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub für den Überfall verantwortlich. Anders als die Anklage wertete das Gericht die Tat jedoch nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren bewaffneten Raub. Die Revision der Staatsanwaltschaft richtet sich zudem gegen die Gesamtstrafe. Die Anklagebehörde fordert eine 15-jährige Haftstrafe. Das Gericht verurteilte Klette zu 13 Jahren Gefängnis. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.