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24.05.2026
18:49 Uhr
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Mit ihrer 10-Millionen-Initiative belebt die SVP die alte Schweizer Idee vom »guten Ausländer« wieder: Er kommt, wenn man ihn braucht – dann haut er wieder ab.

In langen Kolonnen, mit nacktem Oberkörper draußen im Freien, egal ob es in Strömen regnete oder bitterkalt war, so standen sie jeden Frühling an den Grenzübergängen in Chiasso oder am Bahnhof in Genf. Stundenlang warteten die Männer aus Italien, Spanien oder Portugal auf die »visita sanitaria«, die grenzsanitarische Kontrolle. Wer krank oder gesundheitlich angeschlagen war, wurde von den Ärzten gleich wieder nach Hause geschickt. Die Schweiz wollte nur gesunde Arbeitskräfte reinlassen. Neun Monate lang arbeiteten die Männer auf dem Bau, in der Landwirtschaft, in den Fabriken oder im Gastgewerbe. Dann mussten sie wieder zurück. In die Lombardei, nach Kalabrien, nach Andalusien oder Galicien. Ohne zu wissen, ob sie im nächsten Frühling, der nächsten Saison, erneut in die Schweiz kommen dürfen. »Saisonniers« hießen diese Menschen im Behördenjargon. »Gegen die Zuwanderung von Ausländern gibt es nichts einzuwenden. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass sie sich nicht in der Schweiz niederlassen wollen.« So schrieb es der Bundesrat, als er anfangs der 1930er-Jahre das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer beschloss, das bis 2005 galt. Und so dachte jahrzehntelang auch eine Mehrheit im Land: 84 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer waren 1981 dagegen, das sogenannte Saisonnierstatut abzuschaffen. Bis die Schweiz Ende der 1990er-Jahre die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union unterzeichnete und 2002 die Personenfreizügigkeit einführte. Eine »kopernikanischen Wende« nannte das vor ein paar Jahren der frühere Gewerkschaftspräsident Paul Rechsteiner. Nicht nur für die Arbeitnehmerorganisationen, die sich selbst vor der ausländischen Konkurrenz fürchteten: »Jetzt haben wir bald eine halbe Million Ausländer, das ist genug!«, schimpfte zum Beispiel der Gewerkschafter und spätere SP-Bundesrat Willi Ritschard in den 1960er-Jahren. Der Wechsel vom Kontingentsystem zur Personenfreizügigkeit und die damit verknüpfte Abschaffung des ungerechten, ausbeuterischen Saisonnier-Modells waren eine Zäsur fürs ganze Land. Diese will die Schweizerische Volkspartei (SVP) mit ihrer 10-Millionen-Schweiz-Initiative nun rückgängig machen; am 14. Juni wird darüber abgestimmt. Aktuelle Umfragen lassen einen knappen Ausgang erahnen: 47 Prozent der Befragten sind dafür, 47 Prozent dagegen. Das Volksbegehren fordert, dass die Schweiz – als weltweit erstes Land – einen Bevölkerungsdeckel festlegt. Bei zehn Millionen Einwohnern soll Schluss sein. Die Regierung muss dafür sorgen, dass dieses Ziel erreicht wird, und – so wollen es die Initianten – »bevölkerungswachstumstreibende« internationale Abkommen aufkündigen. Die Personenfreizügigkeit mit der EU wäre nur eines davon. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention sowie der Uno-Pakt II, der ebenfalls die Menschenrechte betrifft, müssten gekündigt werden. Alles Abkommen, die zu den Pfeilern des europäischen und globalen Rechtsgefüges gehören. Abkommen, die nicht nur die Grund- und Menschenrechte der Zugereisten schützen, sondern auch jene der Alteingesessenen. Passieren würde das nicht in ferner Zukunft, sondern bald. Heute leben in der Schweiz 9,1 Millionen Menschen, bereits 2030, in vier Jahren, wird gemäß dem aktuellen Szenario des Bundesamts für Statistik (BFS) die 9,5-Millionen-Schwelle überschritten. Die 10-Millionen-Grenze wäre 2040 erreicht.