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19.03.2026
02:16 Uhr
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Grüne und Linke werfen der Bundesregierung vor, das Sondervermögen zweckentfremdet zu haben. Auch Mario Czaja wirbt für einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Nach Berichten über eine Zweckentfremdung des milliardenschweren Sondervermögens hat der ehemalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja zur Klage gegen den Bundeshaushalt aufgerufen. "Ich habe die Hoffnung, dass sich einige prinzipientreue Abgeordnete meiner Partei finden, die jetzt, wo sie sehen, dass selbst unsere eigenen Minimalziele nicht mehr eingehalten werden, eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben", sagte Czaja der Bild -Zeitung. Ökonomen, Wirtschaftsverbände und die Opposition hatten kritisiert, dass das milliardenschwere Sondervermögen bislang nicht wie vorgesehen für zusätzliche Investitionen, sondern für den Haushalt verwendet worden sei . Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) betrifft dies 86 Prozent der Mittel 2025, laut dem Münchner ifo Institut sogar 95 Prozent. Die Zweckentfremdung des Sondervermögens sei dramatischer, als er es sich jemals habe vorstellen können, sagte Czaja. "Die Bundesregierung konsumiert, statt zu investieren, und drückt sich vor den drängenden Reformen. Die Folgen müssen unsere Kinder und Enkel ausbaden." "Jetzt müssen wir nachjustieren" Czaja gehörte zu den Abgeordneten des vorherigen Bundestages, die gegen das Sondervermögen gestimmt hatten. Czaja war Anfang 2022 Generalsekretär geworden, als Friedrich Merz die Führung der Bundes- CDU übernahm. Im Sommer 2023 wechselte Merz den früheren Berliner Sozialsenator dann gegen den Wirtschaftspolitiker Carsten Linnemann aus. Bei der vergangenen Bundestagswahl verpasste Czaja den Wiedereinzug ins Parlament. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete und Kritiker des Sondervermögens, Tilman Kuban, sieht Handlungsbedarf. "Wenn man der Politik zu viel Geld in die Hand gibt und nicht vorher Reformen machen lässt, dann geht das häufig in eine falsche Richtung", sagte Kuban im RTL/ntv- Frühstart . "Jetzt müssen wir nachjustieren." Das schuldenfinanzierte Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro war vergangenes Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Es läuft über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Das Geld darf nur für zusätzliche Investitionen genutzt werden, die nicht ohnehin im Haushalt vorgesehen sind.