Zeit 07.10.2026
16:29 Uhr

Spionageverdacht: Ehemaliger BND-Chef August Hanning muss in Untersuchungshaft


Der Bundesgerichtshof hat U-Haft für den Ex-BND-Chef Hanning verfügt. Dem Geheimdienstler wird unter anderem Ausspähung und versuchter Landesverrat vorgeworfen.

Spionageverdacht: Ehemaliger BND-Chef August Hanning muss in Untersuchungshaft
Der wegen Spionageverdachts festgenommene ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendiensts (BND), August Hanning , muss in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) habe den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug gesetzt, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Die oberste Anklagebehörde wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Hanning wurde am Dienstag festgenommen, ebenso wie sein früherer Büroleiter beim BND. Diesem wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen; der Mitarbeiter ist ebenfalls in Untersuchungshaft. Unbefugte Einsicht in fast 2.000 vertrauliche Dokumente Hanning und der Mitarbeiter sollen den Anschuldigungen zufolge »vermutlich im Frühjahr 2010« vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter seinem 2005 aus dem Amt geschiedenen früheren Chef gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse zur Verfügung stellt. Nach Erkenntnissen unter anderem der ZEIT ging es dabei um Briefings des Nachrichtendienstes für die streng vertrauliche wöchentliche Sitzung im Kanzleramt, die als ND-Lage bezeichnet wird. Dabei ging es laut Bundesanwaltschaft um fast 2.000 einzelne Dokumente, in die Hanning zwischen 2010 und mutmaßlich 2022 unbefugt Einsicht hatte. Die darin enthaltenen Informationen soll der ehemalige BND-Chef gewinnbringend bei seiner Tätigkeit für spezialisierte Beratungsunternehmen verwendet haben. Laut der Bundesanwaltschaft soll Hanning in mindestens einem Fall diese Erkenntnisse für eine Analyse verwendet haben, die für einen Mitarbeiter eines ausländischen Nachrichtendienstes erstellt worden sei. Demnach ist unklar, ob die Analyse den Mitarbeiter des von der Behörde nicht genannten Nachrichtendiensts erreicht hat. Weiterhin habe der ehemalige BND-Chef »in einem intensiven Austausch« mit einem Angehörigen eines weiteren Geheimdiensts gestanden und ihn »über Jahre« mit Informationen versorgt. Aserbaidschan protestiert bei Bundesregierung Offiziell ist nicht bekannt, um welchen Geheimdienst es sich gehandelt haben soll. Der Spiegel berichtete indes von einem Verdacht, dass Hanning mit einem Agenten Aserbaidschans in Verbindung gestanden habe. Aserbaidschan legte örtlichen Medienberichten zufolge unterdessen bei der Bundesregierung Protest dagegen ein, dass das Land mit dem Fall in Verbindung gebracht wird. Der Protest sei über nachrichtendienstliche und diplomatische Kanäle an das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt übermittelt worden, meldete die aserbaidschanische Nachrichtenagentur APA. Politiker fordern strengere Regeln für frühere Geheimdienstchefs Nach der Festnahme Hannings forderten Politiker der Grünen und der SPD , zulässige private Anschlusstätigkeiten für ehemalige Chefs der deutschen Nachrichtendienste einzuschränken. So forderte Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne), dass derartige Tätigkeiten von der Bundesregierung geprüft werden müssten. Auch forderte Nouripour ein grundsätzliches Verbot von Lobbytätigkeiten im Sicherheitsbereich. »Der Fall zeigt deutlich, dass wir die Karenzregeln für ehemalige Führungskräfte von Nachrichtendiensten weiter verschärfen müssen«, sagte die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede. Die bereits in der vergangenen Legislaturperiode verlängerte Karenzzeit müsse für ehemalige führende Mitarbeiter der Nachrichtendienste lebenslang gelten. Eine Debatte darüber forderte auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU).