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05.06.2026
11:06 Uhr
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Im Prozess um ein Verkehrsdelikt von Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) hat die Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens beantragt. Rechtsanwalt Lukas Schefer machte »zahlreiche Verfahrensfehler« geltend. »Das vorliegende Verfahren lässt den mit der Akte vertrauten Beobachter sprachlos zurück«, sagte er zu Beginn der Verhandlung. Die Vielzahl von Ungereimtheiten lasse Zweifel an der gebotenen Unparteilichkeit des Vorsitzenden aufkommen. Richter Alex Theile stellte den Antrag zunächst zurück. Clemens mit Tempo 81 in 30er-Zone geblitzt Das Gericht will die rechtlichen Folgen eines Verkehrsverstoßes vom 28. September 2023 klären. Damals war Clemens noch nicht Kultusminister, er leitete in dieser Zeit die sächsische Landesvertretung beim Bund. Im ostsächsischen Krauschwitz war er mit einer Geschwindigkeit von 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden - an einer Seniorenresidenz. Clemens hatte zugegeben, zu schnell gefahren zu sein, und das als Fehler bezeichnet. Vorwurf: illegales Autorennen und Kennzeichenmissbrauch Der Fall wurde von einem Bußgeldverfahren zu einem Strafverfahren, weil das Gericht bei einem Einblick in das Verkehrsregister feststellte, dass Clemens schon mehrfach als Temposünder aufgefallen war. Deshalb wird ihm nun ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen angenommen. Ein solcher Vorwurf ist auch möglich, wenn der Betroffen allein unterwegs war. Zudem soll sich Clemens des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht haben. Grund: Clemens war damals mit einem sogenannten Tarnkennzeichen unterwegs, das auf die Sächsische Staatskanzlei zugelassen war. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war das geeignet, die Identifizierung des Fahrzeugführers erheblich zu erschweren. Clemens Anwalt begründete seinen Einstellungsantrag unter anderem damit, dass der rechtliche Hinweis, der die Überleitung von einem Bußgeld- in ein Strafverfahren bewirken sollte, unwirksam und damit gegenstandslos ist, da die Immunität von Clemens erst danach aufgehoben wurde. Das Gericht hat vier Verhandlungstage angesetzt und will neben acht Zeugen auch einen Sachverständigen hören. © dpa-infocom, dpa:260605-930-177137/1