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29.05.2026
13:36 Uhr
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Zwei frühere Mitarbeiter von VW fühlten sich nach Hinweisen auf Missstände benachteiligt und forderten 7,5 Millionen Euro. Ihre Klage hat das Gericht jedoch abgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover hat eine Schadenersatzklage zweier ehemaliger VW-Mitarbeiter abgewiesen. Nach Angaben des Gerichts fordern sie zusammen rund 7,5 Millionen Euro von dem Unternehmen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde ausdrücklich zugelassen. Nach Auffassung des Gerichts konnten die Kläger nicht ausreichend darlegen, dass ihnen eine Beförderung tatsächlich zugestanden hätte und diese ihnen zu Unrecht verweigert worden sei. Mit dieser Einschätzung bestätigte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig. Dieses hatte die Klagen bereits im vergangenen Juni abgewiesen. Schon damals war das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass die beiden keinen Schaden nachweisen konnten, der auf Repressalien zurückzuführen wäre. Die beiden VW-Manager aus dem oberen Führungskreis sahen sich nach eigenen Angaben unter Druck gesetzt und benachteiligt, nachdem sie zunächst intern und später auch extern auf mutmaßliche Missstände aufmerksam gemacht hatten. Nach Gerichtsangaben ging es um möglicherweise gesundheitsgefährdende Schadstoffe in Hochdächern von zwei Modellen der VW-Nutzfahrzeuge. Die Kläger beriefen sich dabei auf das Hinweisgeberschutzgesetz und verlangten von Volkswagen Schadenersatz sowie Schmerzensgeld. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.